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  • 17. März 2010

Sicherheitsinitiative eingereicht

Von SVP Basel-Stadt
Obligatorischer Schwimmunterricht: Motion betreffend Entzug der Aufenthaltsbewilligung für renitente ausländische Eltern eingereicht

Die SVP Basel-Stadt hat heute ihre Sicherheitsinitiative eingereicht. In knapp 5 Monaten konnten 3193 Unterschriften gesammelt und beglaubigt werden. Nötig gewesen wären 3000 Unterschriften in 18 Monaten. Die Sicherheitsinitiative verlangt, dass im Kanton im Vergleich zu heute mindestens 30 Prozent mehr uniformierte Polizistinnen und Polizisten patrouillieren.


Zudem hat die SVP heute eine Motion (s. unten) eingereicht, welche den Entzug der Aufenthaltsbewilligung für Migrantinnen und Migranten fordert, die ihre Kinder in gesetzeswidriger Art und Weise vom obligatorischen Schwimmunterricht fernhalten. Die Motion wurde zudem von über 30 Mitgliedern des Grossen Rats von CVP (u.a. Fraktionspräsident Weissen), DSP/EVP (Peter Bochsler), FDP (u.a. Fraktionspräsident Haller), LDP (u.a. Fraktionspräsidentin Wirz-von Planta) und GLP (u.a. Martina Bernasconi) unterzeichnet.

Motion betreffend Entzug der Aufenthaltsbewilligung für Eltern, die ihre Kinder vom obligatorischen Schwimmunterricht fernhalten
Sebastian Frehner hat in seiner Schriftlichen Anfrage 09.5339.02 den Regierungsrat unter anderem gefragt, wie viele muslimische Schüler/innen in den letzten Jahren vom Schwimmunterricht dispensiert wurden. In ihrer Antwort gab die Regierung an, dass seit 2007 nur auf der Stufe WBS jährlich höchstens ein Dispensgesuch behandelt wurde.

Wie Recherchen von Telebasel vom 10.03.2010 ergaben, ist dies nur die halbe Wahrheit: Alleine im Voltaschulhaus gibt es vier Mädchen, die seit längerer Zeit nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben wäre. Und obwohl die Schulhausleitung die Vorfälle dem Rektorat meldete, hat weder die Rektorin noch das Erziehungsdepartement interveniert.

Migrantinnen und Migranten sollen nur ein Aufenthaltsrecht in unserem Kanton haben, wenn sie gewillt sind, sich zu integrieren. Integration setzt voraus, dass die Betroffenen bereit sind, unsere Gesetze einzuhalten und sich an unsere Gepflogenheiten anzupassen. Eltern, die ihre Kinder aus privaten Gründen und ohne Dispens nicht in den obligatorischen Schwimmunterricht schicken, verstossen gegen Schulgesetz und Schulordnung. Die Bundesverfassung gewährt den Kindern zudem einen Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht (Art. 19 BV).

Die Unterzeichnenden sind der Meinung, dass ausländischen Eltern, die der Pflicht, ihre Kinder in den obligatorischen Schwimmunterricht zu schicken, auch nach wiederholter Aufforderung nicht nachkommen, die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden soll, da diesen offensichtlich der Wille zur Integration fehlt.

Die Unterzeichnenden stellen dem Grossen Rat deshalb den Antrag, den Regierungsrat zu verpflichten, dem Parlament innert eines Jahres eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die es ermöglicht, Migrantinnen und Migranten, die ihre Kinder in gesetzeswidriger Art und Weise davon abhalten, am obligatorischen Schwimmunterricht teil zu nehmen, die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen.


Ressort: Uncategorised