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  • 12. August 2010

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Von Tiger Gironimo
Finger weg von getunten Mopeds

Laufenburg. Derzeit häufen sich die Fälle im Landkreis Waldshut, bei denen die Fahrer von Zweirädern nicht die erforderliche Fahrerlaubnis haben. Durch technische Änderungen an Mofas und Kleinkrafträdern wird die bauartbedingte Geschwindigkeit erhöht. Die rechtliche Folge ist, dass für diese Fahrzeuge dann in der Regel ein Führerschein der Klasse A1 (für Leichtkrafträder) erforderlich ist. Kann dieser nicht vorgewiesen werden, liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.


Dies war auch am Mittwochabend der Fall, als die Polizei gegen 21 Uhr in der Hochsaler Straße ein Zweirad kontrollierte. Der 15 Jahre alte Fahrer konnte nur eine Mofaprüfbescheinigung vorweisen. Nach der Betriebserlaubnis handelte es sich bei dem Fahrzeug um ein Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit 45 km/h. Hierfür wäre bereits ein Führerschein der Klasse M erforderlich gewesen. Das Moped war jedoch nach Feststellungen der Polizisten mit 70 bis 80 km/h gefahren. Durch Änderungen an der Drosselung war die Leistungsbegrenzung umgangen worden, das Fahrzeug wird hierzu zum Leichtkraftrad, hierzu ist ein Führerschein der Klasse A 1 erforderlich. Dem Jugendlichen droht jetzt ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. In dem Urteil kann auch eine Sperre festgelegt werden, in dem keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.


Ressort: Uncategorised