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14. Oktober 2010
Fluglärmstreit: Effekte der Revision der Schweiz beim EuGH
Waldshut - Zur Neutralisierung des dem deutschen Staat zur Wahrung seiner Lufthoheit zur Verfügung stehende Recht, dem Erlass einer Durchführungsverordnung (DVO), zieht der Schweizer Bundesrat das Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuG) an das EuGH weiter. Dies mit der klaren Erwartung, dass die deutsche Regierung mit Bezug auf das dann laufende Verfahren, keine Veränderung der DVO vornimmt. Die CDU geführte Bundesregierung ist aufgefordert, gleich wie die SPD/Grüne Regierung vor ihr, sofort alle Massnahmen zum Schutz der Menschen in Südbaden vor Fremdbestimmung und Belastung zu ergreifen. Die am 11.10.2010 in der Arbeitsgruppe vorgelegte Position (DVO plus 75.000) kann mit dem Erlass einer neuen DVO durchgesetzt werden. Die SPD/Grüne Regierung hat die 213. DVO mit der 220. DVO ergänzt, trotz des laufenden Verfahrens beim EuG. Die Landesregierung in Baden Württemberg ist schlecht beraten, wenn sie aus wahltaktischen Gründen auf eine Verschiebung der Veränderung der DVO wegen des schwebenden Verfahrens drängt. Der Bürger kennt die Sachlage.
Es ist für den Bürger schwer verständlich, dass die Interessen eines fremden Staates und einzelner Fluggesellschaften über den Schutz der Bürger vor Belastung und Risiken gestellt werden sollen. Die Spekulation einiger Landespolitiker, dass der Weiterzug des Verfahrens als gute Entschuldigung zur Verschiebung einer Entscheidung dienen kann, ist offensichtlich. Die Wähler aus 6 Landkreisen werden das Manöver leicht durchschauen.
Es gibt kein wirtschaftliches, betriebliches oder sicherheitstechnisches Argument die Änderung der DVO zu verschieben. Die aktuelle Sachlage entspricht der Situation nach Ablehnung des Staatsvertrags durch die Schweizer Räte. Besonders bemerkenswert ist die Argumentation mit der Diskriminierung einer beim Lärm deutschen Fluggesellschaft, aber beim Beanspruchen von Rechten in Deutschland mit einer Diskriminierung der Schweiz entsprechend dem Luftverkehrsabkommen. Das EuG hat die Diskrimierung nicht bestätigt. Es ist wenig wahrscheinlich, dass die neue Beurteilung der rechtlichen Grundlagen, neue Argumente können nicht vorgebracht werden, die Jahre bis zur Entscheidung braucht, die Entscheidung aufhebt.
Das Bundesverkehrsministerium kann, wenn es den Willen der Bürger in Südbaden und die Verpflichtung zum Schutz dieser Bürger ernst nimmt, die DVO SOFORT ändern. Die Schweiz kann nur vor Gericht (4-8 Jahre Laufzeit) Einspruch erheben. Gültig wird die Verordnung, mit einem Vorlauf zur operationellen Umsetzung besonders aus Sicherheitsaspekten, in jedem Fall.
Sollte die DVO, mit Hinweis auf das laufende Verfahren, und auf Druck von Wirtschaftskreisen nicht bis Ende 2010 verändert werden, muss mit einem Fortbestand und dauerendem Druck der Schweiz für die nächsten Jahre gerechnet werden.
Beweggründe die eine Fortsetzung der AG-Zürch rechtfertigen könnten sind nun nicht mehr vorhanden. Eingriffe in ein schwebendes Verfahren sind wenig zweckmässig.
Zur Erinnerung:
Mit Ausnahme der Schutzzeiten, ist der Anflug auf den Flughafen Zürich über deutschem Territorium unbegrenzt. Selbst zu Zeiten von Flugverboten entscheidet die Schweiz, ob über deutschem Territorium geflogen wird. Offen ist, sollte keine Änderung der DVO erfolgen, die innerschweizer Entscheidungsfindung entsprechend dem SIL-Objektblatt. Zu erwarten ist, dass der Schweizer Stimmbürger die Haltung der deutschen Entscheider als Aufforderung versteht, den Maximalforderungen des Flughafens und der Wirtschaft zuzustimmen. Es wird dann ein neues Argument auf dem Tisch liegen: Wir, die Schweizer haben ja gesagt, ihr, die Deutschen, müsst dieses Votum nicht nur respektieren sondern die Folgen (den Müll und die Belastungen) tragen.
Es ist offensichtlich, dass sollte keine Veränderung der DVO bis Ende 2010 erfolgen, die Bundesregierung Probleme der Schweizer Politiker, die Versprechungen an ihre Stimmbürger gemacht haben, ausräumt.