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  • 13. September 2010

Flugverkehrsbelastung in Südbaden

Von Bürgerinitiative Flugverkehrsbelastung Landkreis Waldshut e.V.
Südbaden toleriert maximal 80.000 Anflüge bei Schutz zu kritischen Tages/Nachtzeiten (DVO).

Der einzige Grund für die übermäßige Belastung Südbadens ist der Schutz der Menschen im Süden des Flughafens Zürich-Kloten.

Die Reaktionen in der Schweiz auf das Urteil des EuG vom 9. September 2010 sind absurd.

Man ist entäuscht – weil man nicht imperial über die souveränen Rechte eines anderen Staates verfügen kann.

Man betreibt Richterschelte – weil in der ausführlichen Urteilsbegründung keiner der Klagepunkte von unabhängigen Richtern auf der Basis der gültigen Gesetze und Regelungen als relevant eingestuft wurde.

Man hat nicht präzise gelesen – dass Flugwege und Vorkehrungen zum Umweltschutz unabhängig von der Anzahl der vom Lärm betroffenen Menschen eindeutig deutscher Kontrolle unterworfen sind und positive Abstimmungsergebnisse im Kanton Zürich keinen Einfluss auf den Betrieb über deutschem Territorium haben.

Man ist verwundert – weil die stereotyp behauptete "Nicht"-Belastung des südbadischen Raums vor Gericht nicht belegt werden konnte, trotz "gemeinsamer" Lärmanalyse. Zur Information: Im Urteil werden 45 dB als ein Grenzwert genannt!

Man ist überrascht – dass die "Diskriminierung" vor Gericht nicht belegt werden konnte.

Man verunglimpft regionale Exekutivbeamte und Volksvertreter Süddeutschlands – weil sie die ihnen nach Gesetz vorgeschriebenen Pflichten wahrnehmen.

Man wird mit hoher Warscheinlichkeit die nächste Instanz anrufen, um die von bürgerlichen Politikern versprochene Entlastung, die bereits in der Frühphase eine Illusion war, durchzusetzen. Bundespräsident Wulff hat richtig festgestellt: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand!". Wir vertrauen auf Gott!

Die Aufnahme des Betriebskonzeptes EDVO in das SIL-Objektblatt zeigt den ausgeprägten Realitätssinn der Verantwortlichen im Schweizer UVEK/BAZL und belegt mit Hinblick auf das EuG Urteil schon fast seherische Fähigkeiten. Mit dem Zusatz einer maximalen Anzahl Anflüge von 80.000 pro Jahr, einem Schutz-Prinzip das vom BAZL bereits für die Bewohner im Süden des Flughafens Basel durchgesetzt wurde, ist die Lösung des Fluglärmstreits gefunden.

Wir sind gespannt, welche Argumente oder gemeinsamen Interessen unseren Entscheidern vorgelegt werden, um sie auf Schweizer Linie einzuschwören. Politische Aktionen müssen entweder geheim mit speziellen Argumenten erfolgen (Ein Paket: Eurofighter, Grenzgänger, Doppelbesteuerung, …?), oder öffentlich mit guten Argumenten versehen werden. Aus gegenwärtiger Sicht hat keine der Vorgehensweisen Erfolg.

Alle Argumente zum Flugbetrieb, ob wirtschaftlich oder betrieblich, sind nicht zuletzt durch das von der Schweiz initiierte Urteil des EuG entkräftet.

Es steht eine Wahl an.
Als Bewohner der betroffenen Region empfehlen wir unseren Entscheidern sorgsam zu überlegen, ob sie überhaupt noch Explorationen, Sondierungen oder Verhandlungen mit einem Kontrahenten führen sollten, der bereits eine gerichtliche Klärung vorantreibt.
Wer spricht schon mit einem Nachbarn, der klagt, bevor er mit den Betroffenen geredet hat.


Ressort: Uncategorised