-
30. September 2010
Flugverkehrsbelastung in Südbaden
Politiker der Region reagieren auf die Aussagen von Umweltministerin Gönner
Mit Verwunderung und Betroffenheit haben der Waldshuter Landrat Tilman Bollacher, der Hohentengener Bürgermeister Benz (CDU), der Klettgauer Bürgermeister Jungmann (SPD) sowie Vertreter der Bürgerinitiativen auf die Aussagen von Frau Umweltministerin Tanja Gönner, Stuttgart, in ihrem heute im Südkurier veröffentlichten Interview zum Problem der Flugverkehrsbelastung reagiert. Die Äußerungen von Frau Ministerin Gönner, so die Politiker und die Bürgerinitiativen in einer gemeinsamen Presseerklärung, wonach Deutschland offenbar ausschließlich auf eine staatsvertragliche Lösung setze und daher nicht bereit sei, seine Bevölkerung in letzter Konsequenz auch gegen den Willen der Schweiz zu schützen, seien eine Einladung an die Schweiz, sich zurückzulehnen und in den derzeitigen Gesprächen mit Deutschland weiterhin keine Bewegung zu zeigen. In der jetzigen Phase der Gespräche mit der Schweiz seien dies falsche Signale. Vielmehr müsse die Botschaft gegenüber der Schweiz lauten, dass Deutschland notfalls auch ohne Zustimmung des Nachbarlandes den notwendigen Schutz für seine Bevölkerung durchsetze.
Es könne nicht sein, den Schutz der deutschen Bevölkerung in das Ermessen der Schweiz zu stellen, nämlich diesen von einem zwischen Deutschland und der Schweiz abzuschließenden Staatsvertrag abhängig zu machen. Wie die Vergangenheit bereits gezeigt hat – der im Jahr 2001 ausgehandelte Staatsvertrag scheiterte am Veto der beiden Schweizer Parlamente – wird die Schweiz eine für sie unbequeme Lösung niemals akzeptieren. Weitere Maßnahmen zur Entlastung Südbadens, wie zum Beispiel die maßvolle und vernünftige Begrenzung auf maximal 80.000 Landeanflüge pro Jahr, bedürften nicht unbedingt eines Staatsvertrages, sondern könnten von Deutschland auch alleine umgesetzt werden, was man im Falle des Scheiterns der deutsch-schweizerischen Gespräche von Berlin mit Unterstützung der Landesregierung erwarte. Eine Anpassung der DVO an die Position der Region ist ein einfacher Schritt, der keinerlei Zustimmung der Schweiz erfordert.
Rückenwind dafür komme aus Luxemburg. Dass die Fluglärmbelastung in Südbaden erheblich ist, Schutzmaßnahmen erforderlich macht und dass die von Deutschland in der Durchführungsverordnung verankerten Beschränkungen rechtens sind, habe das Europäische Gericht Erster Instanz am 09.09.2010 bestätigt, als es eine Klage der Schweiz gegen eine Entscheidung der EU-Kommission zurückgewiesen habe. „Mit dieser Unterstützung aus Luxemburg kann Deutschland der Schweiz nun eindeutig klarmachen, dass sie den deutschen Luftraum für ihren Anflugverkehr nur begrenzt in Anspruch nehmen darf und mit weiteren Beschränkungen rechnen muss“, so Bollacher, Benz, Jungmann und die Bürgerinitiativen weiter. Hierzu erwarte man die mehrfach zugesagte Unterstützung des Landes gegenüber dem Bundesverkehrsminister und nicht eine weitere Verschiebung unter Hinweis auf die noch fehlende Rechtskraft dieses Urteils. Denn bis diese eintrete, könne es noch Jahre dauern, zumal die Schweiz diesen Hinweis als Einladung auffassen werde, Rechtsmittel einzulegen.