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  • 03. Dezember 2012

Schnee und Eis auf Trottoirs: Pflichten der Grundeigentümer

Grundeigentümer oder deren Beauftragte sind verpflichtet, Schnee und Eis vor ihrer Parzelle zu räumen. Dies schreibt eine seit Jahren geltende Verordnung vor. Die Trottoirs müssen gefahrlos begangen werden können. Die Stadtreinigung und die Stadtgärtnerei geben Tipps, wie die Sicherheit gewährleistet und die Bäume vor dem für sie schädlichen Salz geschützt werden können.

Seit Jahren besteht die Verordnung, wonach Eigentümerinnen und Eigentümer oder deren Beauftragte bei Schneefall und Eisbildung vor ihrer Parzelle zu pfaden und/oder zu bestreuen haben. Dies ermöglicht der Stadtreinigung des Tiefbauamtes, sich auf die Fahrbahnen zu konzentrieren. Private sind verpflichtet, entlang ihrer Parzellengrenze auf Allmend einen Streifen von mindestens einem Meter Breite für Fussgängerinnen und Fussgänger freizuhalten. Dies auch dort, wo keine Trottoirs vorhanden sind, wie zum Beispiel am Fusse von Treppenanlagen und in Altstadtgassen. Zugänge zu Depots von Kehrichtsäcken und zu Kehrichtcontainern sind ebenfalls zu räumen.

Glatteis und gleitgefährlicher, festgetretener Schnee sind mit feinkörnigem Splitt, Sand oder anderen geeigneten Streumitteln abzustreuen. Streusalze können eine Ergänzung sein, wenn der Schnee vorgängig geräumt worden ist und wenn das Schmelzwasser nicht in den Wurzelbereich von Bäumen gelangen kann. Splitt kann den vom Bau- und Verkehrsdepartement aufgestellten Behältern entnommen werden. Die Stadtreinigung bittet darum, Splitt und Sand nach dem Auftauen auch wieder wegzuwischen.

Der weggeräumte Schnee ist auf dem Trottoir längs des Randsteins zu deponieren, möglichst weit entfernt von Bäumen und ihren Wurzeln. Dabei sind die Strassenschalen und Entwässerungsschächte freizuhalten, damit das Schmelzwasser abfliessen kann. Verunreinigter, insbesondere salzhaltiger Schnee darf nicht in Rabatten und in Baumnähe deponiert werden, denn er schadet den Pflanzen.

Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geniesst oberste Priorität. Trotzdem rufen Stadtgärtnerei und Stadtreinigung dazu auf, Streusalz nur mässig einzusetzen und nur dann, wenn dem Schnee und dem Eis sonst nicht beizukommen ist, beispielsweise bei Steigungen, auf Treppen oder in stark frequentierten Fussgängerbereichen. Denn Streusalz entzieht den Wurzeln Wasser und blockiert die für den Baum wichtige Nährstoffaufnahme. Sichtbar werden die Schädigungen erst im Frühling: Die Blätter treiben später aus, bleiben kleiner und werden bereits im Sommer von den Blatträndern her braun.

Die Stadtreinigung ist auf den Strassen seit Jahren dafür besorgt, dass ihre Streufahrzeuge mit den modernsten technischen Streuvorrichtungen ausgerüstet sind. Diese verteilen mit einer sehr feinen Dosierung minimale Mengen an Streusalz auf die Strasse – auch dies im Interesse des Umweltschutzes und damit auch der Bäume. Durch Salz gestresste Bäume bilden viele tote Äste, was die Sicherheit das ganze Jahr über beeinträchtigt.

Bei Fragen steht die Sauberkeitshotline der Stadtreinigung des Tiefbauamtes unter Tel. 061 385 15 15 für Auskünfte zur Verfügung. Tipps der Stadtgärtnerei für einen schonenden Winterdienst unter www.stadtgaertnerei.bs.ch/aktuelles

Ressort: Uncategorised