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Aktionswoche Alkohol: Die unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr
Bier und Fahrradhelm ©Daniela Stanek, DVR
  • 12. Juni 2026

Aktionswoche Alkohol: Die unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr

Von Christoph Rieger | Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V.

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Alkohol, die vom 13. bis 21. Juni 2026 von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) organisiert wird, warnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) eindringlich vor den weiterhin erheblichen Risiken von alkoholbedingten Verkehrsunfällen. Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis), die dem DVR vorliegen, ereigneten sich im Jahr 2025 in Deutschland rund 34.300 Alkoholunfälle. Dabei wurden 166 Menschen getötet, rund 3.700 schwer und etwa 13.800 leicht verletzt. Zwar sank die Zahl der Todesopfer infolge von Alkoholunfällen um rund 16 Prozent und die Zahl der Schwerverletzten um etwa sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dennoch bleibt die Bilanz erschütternd: Statistisch gesehen ereignet sich alle 15 Minuten ein Alkoholunfall, alle zwei Stunden wird ein Mensch schwer verletzt und etwa alle zwei Tage stirbt ein Mensch infolge eines Alkoholunfalls.

„Die positive Entwicklung der Zahlen zeigt, dass Fortschritte möglich sind. Auf dem Erreichten dürfen wir uns jedoch nicht ausruhen“, sagt DVR-Präsident Manfred Wirsch. „Alkoholunfälle sind durch verantwortungsvolles Handeln vollständig vermeidbar. Wer trinkt, fährt nicht – und wer fährt, trinkt nicht. Diese einfache Regel muss ausnahmslos im Bewusstsein aller Verkehrsteilnehmenden verankert sein.“

Politik soll absolutes Alkoholverbot einführen

In Deutschland gilt für Kraftfahrzeugführende derzeit ein abgestuftes System von Promillegrenzen zwischen 0,3 und 1,1 Promille. Je nach Blutalkoholkonzentration sowie zusätzlichen alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfallbeteiligung werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Ein absolutes Alkoholverbot gilt bislang nur für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren. Der DVR fordert die Ausweitung des absoluten Alkoholverbots auf alle Pkw-Fahrenden und damit eine Änderung von § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Zudem spricht sich der Verband dafür aus, eine medizinisch-psychologische Untersuchung künftig bereits in allen Fällen ab 1,1 Promille anzuordnen, statt wie bisher erst ab 1,6 Promille.

„Das aktuelle Promille-System verharmlost eine tödliche Gefahr und vermittelt eine trügerische Sicherheit“, sagt Manfred Wirsch. „Niemand kann nach zwei Bier zuverlässig einschätzen, ob er noch fahrtüchtig ist. Zu Recht besteht für junge Fahrzeugführende in der Probezeit das Verbot, im Straßenverkehr Alkohol zu konsumieren oder eine Fahrt unter Alkoholeinfluss anzutreten. Diese Logik muss konsequent auf alle Verkehrsteilnehmenden übertragen werden. Wer ein Fahrzeug führt, trägt schließlich immer Verantwortung für Menschenleben. Bund und Länder müssen handeln und ein absolutes Alkoholverbot für alle Menschen am Steuer durchsetzen.“

Ein generelles Alkoholverbot würde auch für E-Scooter gelten, die rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft sind. Laut Destatis wurde im Jahr 2024 bei etwa 12 Prozent der rund 11.900 E-Scooter-Unfälle ein Alkoholeinfluss festgestellt.

Besondere Sorge um Radfahrende

Besonders alarmierend ist die Entwicklung im Radverkehr: Laut Destatis verursachten alkoholisierte Radfahrende im Jahr 2024 erstmals den größten Anteil aller Alkoholunfälle – 43 Prozent von insgesamt etwa 34.700 Unfällen. Der DVR sieht darin ein deutliches Warnsignal. Für Radfahrende gilt derzeit ein Grenzwert von 1,6 Promille, ab dem eine Straftat vorliegt. Unterhalb dieser Schwelle bleibt Alkoholkonsum in der Regel ohne Konsequenzen, sofern keine Fahrunsicherheit nachgewiesen wird. Der DVR fordert daher die Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands für Radfahrende ab 1,1 Promille. Diese Forderung wird durch die Bevölkerung gestützt: Eine repräsentative forsa-Befragung aus dem Jahr 2025 im Auftrag des DVR zeigt eine breite gesellschaftliche Unterstützung für strengere Regelungen.

„Auch auf dem Fahrrad beeinträchtigt Alkohol Aufmerksamkeit, Reaktionsvermögen und die Fähigkeit, Gefahrensituationen richtig einzuschätzen“, sagt Manfred Wirsch. „Bund und Länder müssen deshalb den rechtlichen Rahmen anpassen. Verkehrssicherheit endet nicht erst bei der Straftat, sondern schon dann, wenn alkoholbedingt Gefahren für Leib und Leben entstehen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, schwere Alkoholunfälle im Radverkehr deutlich zu reduzieren. Auch Radfahrende können dazu beitragen, indem sie Radfahren und Alkoholkonsum konsequent trennen.“

Über die Aktionswoche Alkohol

Die Aktionswoche Alkohol ist eine bundesweite Präventionskampagne der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), die alle zwei Jahre stattfindet. Ziel ist es, über die Risiken von Alkoholkonsum aufzuklären und einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu fördern. Bundesweit beteiligen sich zahlreiche Institutionen, Kommunen und Verbände mit Informations- und Mitmachaktionen. Der DVR ist offizieller Unterstützer der Aktionswoche. Der DVR-Flyer „Alkohol & Straßenverkehr“ kann über die DHS heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

Weiterführende Informationen

Aktionswoche Alkohol

Website

Flyer: Alkohol & Straßenverkehr

Kampagnen

Runter vom Gas

Roll ohne Risiko

Sichter unterwegs auf der Landstraße

Publikationen

DVR Blickpunkt: 64. Deutscher Verkehrsgerichtstag (2026)

Alkoholisiert auf Fahrrädern und E-Bikes: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung (2025)

DVR Blickpunkt: Fit und nüchtern unterwegs (2023)

Beschlüsse

Alkoholverbot am Steuer (2021)

Einführung von Alkohol-Interlocks für alkoholauffällige Kraftfahrer (2020)

Indikation zur Überprüfung der Fahreignung bei Alkoholkonsum (2016)

Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes für alkoholisierte Fahrradfahrer (2014)




Ressort: Reise und Verkehr

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