
- 02. November 2026
19-Jähriger wegen Verdachts des versuchten Mordes in 2 Fällen u.a. in Untersuchungshaft
- Erfolg im Kampf gegen die COM-Szene
Tuttlingen (ots) - Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium Konstanz, Kriminalpolizeidirektion Rottweil, haben gemeinsam einen 19-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Tuttlingen ermittelt, der im Verdacht steht, Gründer und Mitglied einer im Internet aktiven Sadisten-Community (sog. COM-Netzwerk) zu sein.
Ihm werden u.a. versuchter Mord in 2 Fällen, gefährliche Körperverletzung, rädelsführerschaftliche Gründung einer kriminellen Vereinigung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer vorgeworfen. Der Beschuldigte wurde aufgrund eines vom Cybercrime-Zentrum erwirkten Haftbefehls am frühen Montagmorgen durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei festgenommen.
Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte ein Online-Sadisten-Netzwerk gegründet hat und bis zuletzt darin aktiv war. Die Mitglieder der Gruppierung sind verdächtig, im Internet Kinder und Jugendliche, die aus Sicht der Gruppierung willens sind, sich selbst zu schädigen, gezielt zu kontaktieren, um durch Zwang, Täuschung oder Drohung, jedenfalls aber unter Ausnutzung des Zustandes ihrer Opfer diese zur Vornahme selbstverletzender Handlungen bis hin zum Suizid oder zur Übersendung von Nacktbildern zu veranlassen. Die Opfer sollen dazu bewogen werden, sich das Leben zu nehmen oder sich selbst mit Messern oder Rasierklingen Symboliken der Gruppierung sowie den Nutzernamen des jeweiligen Mitglieds in die Haut ritzen. Die Opfer sollen zusätzlich dazu animiert werden, diese Symboliken und Nutzernamen mit ihrem austretenden Blut an eine Wand zu schreiben (sog. Wall- oder Bloodsigns). Die Opfer sollen zudem dazu genötigt werden, den Suizid, ihre Verletzungen und die Wallsigns per Live-Stream oder als Videoaufnahme ihrem Peiniger zu übermitteln.
Dem in Untersuchungshaft sitzenden Heranwachsenden wird vorgeworfen, gemeinsam mit weiteren Beteiligten versucht zu haben, unter Nutzung von Streamingdiensten auf ein Kind sowie in einem weiteren Fall auf eine Jugendliche mit dem Ziel eingewirkt zu haben, die Opfer in den Suizid zu treiben, wobei es bereits zu konkret lebensbedrohlichen Handlungen auf Opferseite gekommen sei. Die Geschädigte hält sich im Ausland auf. Das Kind wurde bislang nicht identifiziert.
Dem Beschuldigten liegt darüber hinaus zur Last, in drei Fällen Mädchen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren zur Vornahme selbstverletzender Handlungen getrieben zu haben. Ihm liegt ferner zur Last, ein 13-jähriges Mädchen aus Deutschland zur Übersendung eigener Nacktaufnahmen veranlasst zu haben.
Zeitgleich zur Festnahme fanden Durchsuchungsmaßnahmen statt. Es wurden insgesamt 5 Objekte durchsucht. Bei dem Beschuldigten konnten elektronische Beweismittel sichergestellt werden, die nun ausgewertet werden.
Das Cybercrime-Zentrum wird die Ermittlungen gegen Mitglieder von Internet-Sadistengruppen aus der COM-Szene konsequent fortsetzen, um diesem Phänomen nachhaltig entgegenzutreten. Allen Beteiligten muss klar sein: Sie stehen im Fokus der Ermittlungsbehörden und müssen damit rechnen, für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen zu werden.




