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ZEV mahnt MietSofort.de ab – Irreführende Registrierung
Immobilien ©Gerald Kaufmann
  • 13. Oktober 2026

ZEV mahnt MietSofort.de ab – Irreführende Registrierung

Von Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) hat das Unternehmen Subscription Cancel LTD, Betreiber der Plattform MietSofort.de, abgemahnt. Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich über Zahlungsaufforderungen in Höhe von 79 Euro beschwert. Die Rechtsdurchsetzung des ZEV stellte bei der Prüfung des Anmeldeprozesses mehrere Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften fest.

79 Euro für die Registrierung

MietSofort.de bietet die Suche nach Zimmern, Wohnungen und Häusern zur Miete an. Wer Kontakt zu einem Vermieter aufnehmen möchte, muss sich registrieren. Dafür werden 79 Euro berechnet.

Nach Auffassung des ZEV ist die Kostenpflichtigkeit im Bestellprozess nicht hinreichend erkennbar. So wird der Bestellbutton zunächst mit „Zugang freischalten“ hervorgehoben. Erst danach folgt die gesetzlich vorgesehene Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“. Auch der Preis wird nicht deutlich genug angegeben. Nach Auffassung des ZEV kommt daher kein wirksamer Vertrag zustande.

Weitere Beanstandungen betreffen Informationspflichten und Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hier sehen Sie einen Screenshot des Bestellvorgangs.

ZEV fordert Unterlassung

Das ZEV hat das in Bulgarien ansässige Unternehmen Subscription Cancel LTD aufgefordert, die beanstandeten Geschäftspraktiken zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gibt das Unternehmen keine ausreichende Erklärung ab, behält sich das ZEV weitere rechtliche Schritte vor.

Als qualifizierte Einrichtung für die kollektive Rechtsdurchsetzung geht das ZEV gegen systematische Verstöße gegen Verbraucherrechte in Europa vor.

Was Betroffene tun können

Wer eine Zahlungsaufforderung von MietSofort erhalten hat, sollte der Forderung gegenüber dem Unternehmen schriftlich widersprechen. Erhält man anschließend einen Inkassobrief, sollte man auch einmal gegenüber dem Inkassounternehmen schriftlich widersprechen.

Weitere Informationen zum Vorgehen für Betroffene gegen MietSofort.



Neue Website der Rechtsdurchsetzung

Die Rechtsdurchsetzung des ZEV hat einen eigenen Webauftritt. Unter eu-sammelklagen.de finden sich die Verfahren des ZEV, Informationen zu Abmahnungen und Klagen sowie Wissenswertes zur kollektiven Rechtsdurchsetzung in Europa. Verbraucherrechtsverstöße bei Unternehmen im EU-Ausland können über ein Kontaktformular gemeldet werden.


Ressort: Wirtschaft

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