-
22. August 2011
Aufklärung eines nicht alltäglichen Kunstdiebstahls
Der Kriminalpolizei Waldshut-Tiengen ist es gelungen, einen nicht alltäglichen Kunstdiebstahl aufzuklären, zwei Tatverdächtige zu ermitteln und einen Großteil der gestohlenen Gemälde im Wert von ca. 1,6 Millionen Euro sicherzustellen.
Landkreis Waldshut. Ein 81 Jahre alter Kunstliebhaber, der seit über 50 Jahren leidenschaftlich Werke aus der Zeit des Expressionismus und der Klassischen Moderne sammelte, war im Besitz von Werken namhafter Maler wie Pablo Picasso, Wassily Kandinsky, Gabriele Münter, Alex von Jawlensky, Lyonel Feininger, Otto Dix, Ludwig Kirchner, Max Beckmann und weiterer Künstler. Vor etwa einem Jahr stellte der Sammler fest, dass zwei hochwertige Gemälde fehlten, die zusammen mit anderen Werken kurz zuvor von einer Ausstellung in Karlsruhe zurückgegeben worden waren. Nach der Überprüfung seiner Sammlung, die er in seinem Wohnhaus aufbewahrte, musste er das Fehlen von 93 Gemälden, Grafiken, Zeichnungen und Lithografien großer Künstler feststellen.
Die Polizei stand zunächst vor dem Rätsel, wie diese Bilder abhanden gekommen sind, da keinerlei Einbruchsspuren an dem Wohnhaus zu finden waren. Recherchen ergaben, dass die Sammlung im November 2009 noch in vollem Umfang vorhanden war. Die Ermittler gingen deshalb davon aus, dass die Diebstähle über einen längeren Zeitraum von sach- und ortskundigen Tätern begangen wurden. Nachdem zunächst gegen vier Tatverdächtige ermittelt wurde, erhärtete sich Anfang des Jahres der Tatverdacht gegen ein in Köln lebendes Ehepaar. Finanzermittlungen belegten auffällige Kontobewegungen der aus der Ukraine stammenden Frau, die mit dem Kunstsammler seit einigen Jahren befreundet war und gelegentlich auch in dessen Haus übernachtete. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass die angeblich in leitender Stellung in der Kosmetikbranche tätige Verdächtige dem Geschädigten gegenüber offenbar falsche Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse gemacht hatte.
Aufgrund der bislang bei Staatsanwaltschaft und Polizei angefallenen Verdachtsmomente wurden nach Vorliegen der richterlichen Anordnung die Kölner Eigentumswohnung der Tatverdächtigen und mögliche Lagerstätten nach den verschwundenen Kunstgegenständen und weiteren Beweismitteln durchsucht. In der Wohnung der Beschuldigten konnten zwar die fehlenden Kunstwerke nicht gefunden werden, allerdings wurde dort überraschenderweise der angeblich von ihr getrennt lebende Ehemann, ein 63 Jahre alter Kunsthändler, angetroffen.
Durch die später erfolgte Auswertung der in der Wohnung umfangreich erhobenen Unterlagen konnte der Tatverdacht gegen die Beschuldigten aber weiter erhärtet werden. Die Spur führte dann zu einem mutmaßlichen Käufer von Bildern in Konstanz. Dort gelang es dann Ende Februar 2011 tatsächlich auch sieben gestohlene, aus der Sammlung stammende Bilder sicherzustellen, die der gutgläubige Käufer über den 63 jährigen Ehemann der Tatverdächtigen erworben hatte.
Nach dieser Sicherstellung ergingen Anfang März 2011 Haftbefehle gegen das verdächtige Ehepaar, die gleich darauf in ihrer Kölner Wohnung vollzogen werden konnten. Im Rahmen der Untersuchungshaft, während der bei zahlreichen weiteren gutgläubigen Käufern, vorwiegend selbständige Unternehmer, Ärzte und gut situierte Ruheständler in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern und Baden Württemberg weitere 22 gestohlene Bilder sichergestellt werden konnten, legten die Inhaftierten nach und nach ein Geständnis ab. In der Folge konnten dann zwei Lagerstätten ausfindig gemacht werden, wo nach der im Februar in Köln erfolgten Wohnungsdurchsuchung insgesamt 36 noch nicht veräußerte Bilder versteckt waren. Der beschuldigte Ehemann hatte sie dort unter einem Vorwand in den Wohnungen zweier älterer Damen in Kaiserslautern und Auerbach/Bayern untergestellt.
Insgesamt gelang es den Ermittlern bei der bundesweiten Aktion 65 von 93 entwendeten Bildern in einem Gesamtwert von rund 1,6 Millionen Euro sicherzustellen und weitgehend an den Sammler zurückzugeben. Zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der Geschädigten wurden bei den beiden Beschuldigten auch beträchtliche Vermögenswerte beschlagnahmt.
Was nun den Tatablauf betrifft, wird der tatverdächtigen Ehefrau vorgeworfen, anlässlich ihrer Besuche beim Geschädigten, nachts ihrem angeblich getrennt lebenden Ehemann mehrfach den Zutritt zum Wohnhaus verschafft zu haben, um sich dort die Bilder anzueignen. Insgesamt werden den Tatverdächtigen mindestens 18 Einzeltaten zur Last gelegt, die sich über den Zeitraum eines ganzen Jahres erstreckten. Zum Abtransport der Bilder nutzten die Diebe regelmäßig angemietete Fahrzeuge.
Länderübergreifend wurden in diesem für eine kleine Polizeidirektion sehr umfangreichen Verfahren rund 35 Zeugen vernommen, zwei Haftbefehle vollzogen sowie insgesamt 10 Wohnungen und ein Bankschließfach durchsucht. Sechs Durchsuchungsbeschlüsse waren in Nordrhein-Westfalen, jeweils ein Beschluss im Saarland und in Bayern zu vollziehen. Drei Durchsuchungsbeschlüsse ergingen für Objekte in Mannheim und Konstanz.
Die Haftbefehle gegen das Kölner Ehepaar wurden zwischenzeitlich gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Die Sammlung ist mittlerweile aufgelöst, die Kunstwerke an Händler und Kunstliebhaber verkauft.