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Neue Richtlinie für Solaranlagen

Mit einer neuen Richtlinie soll die Erstellung von thermischen und photovoltaischen Solaranlagen im Kanton Basel-Stadt erleichtert werden. Die Richtlinie definiert einfache Gestaltungskriterien, bei deren Einhaltung die Installation von Solaranlagen künftig bewilligungsfrei möglich sein wird. Dies gilt neu auch für Gebäude in der Schonzone. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt nach wie vor die Bewilligungspflicht.

Mit der vorliegenden neuen Richtlinie wollen das Bau- und Verkehrsdepartement sowie das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Solaranlagen zusätzlichen Schub geben. Gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass diese Anlagen die Gesamtwirkung von Gebäuden mit einem wertvollen historischen und künstlerischen Charakter nicht beeinträchtigen.

Mithilfe der einfach nachzuvollziehenden Gestaltungskriterien wird die ästhetische Qualität der Dachlandschaft gewährleistet. Wer die Kriterien einhält, darf eine Solaranlage in allen Nummernzonen sowie neu auch in der Schonzone ohne Baubewilligung erstellen. Aber auch bewilligungspflichtige Solaranlagen haben bei Einhaltung der Kriterien eine grössere Chance auf den Erhalt der Bewilligung, weil sie die Gesamtwirkung eines Gebäudes weniger beeinflussen.

Die neue Solarrichtlinie bildet einen weiteren Pfeiler bei der Förderung von Solaranlagen im Kanton Basel-Stadt. Dazu gehören auch:

  • der Solarkataster, d.h. die Möglichkeit, auf dem Internet-Stadtplan bei jedem Gebäude detailliert zu sehen, wie viel solare Energie auf dem Dach gewonnen werden kann;
  • die kantonale kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Solarstrom – bei der es im Gegensatz zur KEV des Bundes keine Wartezeiten gibt;
  • Investitionsbeiträge aus dem Energie-Förderfonds für thermische Solaranlagen und (wahlweise zur KEV) für kleine Photovoltaik-Anlagen (unter 10 kWp);
  • doppelte Förderbeiträge für energetische Dachsanierungen, die vor der Erstellung einer Solaranlage gemacht werden;
  • die umfassende Beratung und Begleitung der Gebäudeeigentümer, welche eine Solaranlage erstellen, durch die IWB-Energieberatung.

Das ausgebaute Beratungs- und Förderangebot ist auch in der Richtlinie enthalten (siehe unten). Die Richtlinie tritt per 1.1.2013 in Kraft.

Beratungsangebote

Anwendung der Richtlinie, Baubewilligungsverfahren: Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Rittergasse 4, 4001 Basel Tel. 061 267 92 00, www.bgi.bs.ch

Energieberatung: Industrielle Werke Basel-Stadt IWB, Energieberatung Steinenvorstadt 14, 4051 Basel-Stadt, Tel. 061 275 51 11, www.iwb.ch/de/privatkunden/energieeffizienz

Gestaltung: Stadtgebiet Basel Stadtbildkommission, Rittergasse 4, 4001 Basel, Tel. 061 267 92 36, Fax: 061 267 67 43;

Gemeinde Riehen Ortsbildkommission, Wettsteinstrasse 1, Postfach, 4125 Riehen, Tel. 061 646 82 95, www.riehen.ch/wohnen-und-arbeiten;

Gemeinde Bettingen Dorfbildkommission, Talweg 2, Postfach 112, 4126 Bettingen, Tel. 061 606 99 99, www.bettingen.ch

Förderbeiträge: Amt für Umwelt und Energie, Hochbergerstrasse 158, 4019 Basel, Tel. 061 639 23 50, www.energie.bs.ch

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