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  • 09. Januar 2013

Elefantenstosszahn aus Elfenbein geschmuggelt

Von Grenzwachtregion Basel

Elefantenstosszahn entdeckt. Ein Franzose versuchte, das Elfenbein in seinem Reisekoffer von Deutschland in die Schweiz zu schmuggeln. Der Stosszahn wurde beschlagnahmt und der Artenschutzkontrollstelle in Basel übergeben.
Am Sonntagvormittag, 6.1.2013, führten Schweizer Grenzwächter im Intercity-Zug Frankfurt-Zürich bei der Einfahrt in den Badischen Bahnhof eine Zollkontrolle durch. Dabei entdeckten sie im Gepäck eines Franzosen einen rund 90 Zentimeter langen Elefanten- Stosszahn.

Verstoss gegen Artenschutzabkommen
Der Handel mit Elefantenelfenbein ist grundsätzlich verboten. Auf Weisung des Bundesamtes für Veterinärwesen in Bern beschlagnahmte das Grenzwachtkorps den Stosszahn und übergab diesen der Artenschutzkontrollstelle in Basel. Gegen den 40-jährigen Mann wurde ein Feststellungsprotokoll erstellt. Der Schmuggler muss sich wegen Verstosses gegen das CITESAbkommen verantworten.

Was ist CITES?
CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), auch bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen, ist eine von weltweit 177 Staaten unterzeichnete Handelskonvention, welche die Erhaltung und eine nachhaltige Nutzung der Tierund Pflanzenpopulationen unserer Welt zum Ziel hat.
Durch einen umfangreichen internationalen Handel sind viele Tier- und Pflanzenarten gefährdet oder könnten gefährdet werden. Sie sollen nur in dem Mass gehandelt werden, wie dies ihre natürlichen Bestände erlauben. Ein nachhaltiger, geregelter Handel ist oft eine effizientere Schutzmassnahme als ein absolutes Handelsverbot. Als Handel im Sinne von CITES gilt jeder Grenzübertritt.
Die durch CITES geschützten Arten werden je nach Gefährdungsgrad in drei Schutzstufen eingeteilt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren oder deren Teile und Erzeugnisse ist entweder verboten (Anhang I, mit Ausnahmen) oder nur mit Bewilligung möglich.
(Quelle: Bundesamt für Veterinärwesen / BVET)

Ressort: Uncategorised