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03. Juli 2008
Jet-Ski-Verbot gilt auch auf dem Rhein
Jet-Skis oder „Wassermotorräder“ sind in der Schweiz weiterhin nicht zugelassen und werden deshalb auch auf dem Rhein nicht in Erscheinung treten. Der Bundesrat hat bei der Revision der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) auf die umstrittene Neuerung verzichtet.
Aufgrund des Anhörungsverfahrens bei den Kantonen und den interessierten Kreisen
im Frühling 2008 verzichtet der Bundesrat auf eine Zulassung von Wassermotorrä-
dern.
Der Bundesrat wollte zunächst die Ausnahme für Jet-Skis im Zuge der Angleichung des schweizerischen Produkterechts an das europäische Recht aufheben. Obwohl die Kantone weiterhin die Möglichkeit gehabt hätten, die Jet-Skis auf ihren Gewässern zu untersagen, wurde dieser Vorschlag quer durch alle Interessensgruppen vehement abgelehnt.
Diese Jet-Skis gelten weiterhin nicht als Sportboote, sondern als Vergnügungs-
schiffe. Sie unterliegen damit einer an ihre Länge gekoppelten Leistungsbeschrän-
kung. Faktisch bedeutet dies ein Zulassungsverbot für Wassermotorräder auf
Schweizer Gewässern.