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  • 31. Juli 2009

Genehmigung für Schweinemastanlage in Ewattingen

Von Tiger Gironimo

Landratsamt Waldshut schließt unzumutbare Geruchsbelastungen durch den Betrieb der Anlage aus
Das Landratsamt Waldshut erteilte am 30.07.2009 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die in Ewattingen umstrittene Schweinemastanlage. Das Vorhaben, in Ewattingen eine Schweinezucht- und Mastanlage mit 2.145 Plätzen zu betreiben, stößt wegen befürchteter Geruchsimmissionen in großen Teilen der Ewattinger Bevölkerung auf Ablehnung.



„Bei der großen Entfernung zwischen dem Anlagenstandort und dem Ortsrand von Ewattingen sind nach unserer Prüfung unzumutbare Gerüche durch den Betrieb des Schweinemaststalles auszuschließen“, erklärte der Erste Landesbeamte Jörg Gantzer. Nach der Geruchsprognose des Emissions- und Stallklimadienstes des Regierungspräsidiums Freiburg wird der Betrieb der Anlage am Ortsrand von Ewattingen zu irrelevanten Geruchsbelastungen führen. Um Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch Gerüche zu vermeiden, hatte der Antragsteller - auch mit Unterstützung der Gemeinde Wutach - den ursprünglich für das Vorhaben vorgesehenen Standort verlegt, er liegt nunmehr in einer Entfernung von 1,5 km zum Ortsetter. Auch durch die Gülleausbringung erwartet das Landratsamt Waldshut in Ewattingen keine unzumutbaren Gerüche. Der Antragsteller, der heute schon zwei Schweinemastställe in Ewattingen und Lembach mit mehr als 950 Plätzen betreibt, ist in Gesprächen mit dem Landratsamt die freiwillige Verpflichtung eingegangen, auf ortsnahen Flächen Gülle nur wie im bisherigen Umfang auszubringen und für die Ausbringung in der Regel geruchsmindernde Verfahren, wie etwa die Schleppschlauchtechnik oder das Injektionsverfahren, einzusetzen. „Mit der Selbstverpflichtung ging der Antragsteller auf Kritiker seines Vorhabens zu, obwohl für ihn hierzu rechtlich keine Notwendigkeit bestand“, so Jörg Gantzer. „Denn Geruchsimmissionen durch die Gülleausbringung sind nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in einem Dorfgebiet wie Ewattingen generell hinzunehmen“.

Die Schweinemastanlage ist baurechtlich als landwirtschaftliches Vorhaben privilegiert. Die von einer Interessengemeinschaft im Genehmigungsverfahren mehrfach vorgetragenen Zweifel an der landwirtschaftlichen Privilegierung des Vorhabens wurden vom Antragsteller ausgeräumt. Der Antragsteller ist nach dem für das Vorhaben erstellten Investitionskonzept, das von einem anerkannten Gutachter erstellt wurde, in der Lage, einen ausreichenden Gewinn zu erzielen, den notwendigen Kapitaldienst zu erbringen und darüber hinaus die Abschreibungen zu erwirtschaften. Die Nachhaltigkeit des Betriebes ist ebenfalls gegeben. Nach Zupachtung von Flächen verfügt der Antragsteller über ausreichende Flächen, um das benötigte Futter auf eigenen und Pachtflächen überwiegend selbst zu erzeugen. Des Weiteren stehen für die Ausbringung der Gülle ausreichende Flächen mit einem „Flächenpuffer“ von mehr als 18 ha zur Verfügung. Das Vorhaben wird ausreichend erschlossen sein. Nach Einschätzung der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Waldshut ist der 3,50 bis 3,60 m breite, bituminöse Brandweg, der von der Gemeinde Wutach als Haupterschließungsweg für die dortigen landwirtschaftlichen Flächen gebaut wurde, in der Lage, den durch das Vorhaben verursachten Mehrverkehr aufzunehmen.

Für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ordnete das Landratsamt Waldshut im überwiegenden privaten Interesse des Antragstellers die sofortige Vollziehung an, so dass Widersprüche, die möglicherweise erhoben werden, keine aufschiebende Wirkung haben.


Ressort: Uncategorised