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  • 06. August 2009

Ehemaliger Sportplatz in Hottingen kann nur an Landwirte verkauft werden

Von Tiger Gironimo

Die Gemeinde Rickenbach will bekanntlich das alte Sportplatzgelände an die Motorradfreunde Hotzenwald 1993 e.V. verkaufen. Ein Kaufvertrag über das derzeit landwirtschaftlich genutzte Grundstück und den vorhandenen Gebäudebestand wurde dem Landratsamt Waldshut am 15. Juni zur Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vorgelegt. Das Landratsamt Waldshut kann dem Kaufvertrag nach Prüfung keine Zustimmung erteilen.



Kauf- oder Pachtverträge über landwirtschaftlich genutzte Flächen müssen dem Landratsamt Waldshut als untere Landwirtschaftsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Landratsamt muss dabei prüfen, ob das Grundstücksgeschäft eine nachhaltige Verschlechterung der Agrarstruktur mit sich bringt. Dies ist nach dem Gründstücksverkehrsgesetz bereits dann der Fall, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt übertragen werden soll, für das ein Landwirt ein nachvollziehbares Interesse hat und dieser bereit ist, den verkehrsüblichen Preis für das Grundstück zu zahlen. Mit der Veräußerung des Grundstückes an die Motorradfreunde Hotzenwald wäre eine nachhaltige Verschlechterung der Agrarstruktur verbunden, da ein Landwirt bereit war und ist, das Grundstück zu erwerben. Die Landwirtschaftsbehörde konnte dieses Grundstücksgeschäft deshalb nicht genehmigen. Der Vertrag enthält eine sogenannte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde, mir der beabsichtigt war, den Käufer zu verpflichten, auch zukünftig die Fläche an einen Landwirt zu verpachten. Diese spezielle Vertragsklausel war aus rechtlichen Gründen nicht geeignet, die agrarstrukturellen Bedenken der Landwirtschaftsbehörde auszuräumen. Das Grundstückverkehrsgesetz verlangt, dass landwirtschaftliche Flächen den Landwirten auf Dauer zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen.


Ressort: Uncategorised