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18. August 2010
Den Fluglärmstreit beenden! - Cui Bono (Wem zum Vorteil)?
Südbaden - Die Begleitkommission beim Regierungspräsidium Freiburg "Fluglärm Zürich" hat in der Sitzung vom 14. Juli 2010 beschlossen, den Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) mit einem Brief um die offizielle Vorlage der südbadischen Position zum "Fluglärmstreit" beim Bundesverkehrsminister Ramsauer zu bitten. Nach Intervention der Landesregierung hat das Regierungspräsidium den demokratischen Beschluss nicht ausgeführt – der Brief wird nicht geschrieben.
Die Begleitkommission setzt sich aus südbadischen Vertretern der Exekutive (Landräten, Bürgermeister, Vertreter des Innenministeriums) und allen in der Region aktiven Bürgerinitiativen zusammen.
Ein einzigartiger Vorgang. Ein einstimmiger Beschluss eines Gremiums wird, offenbar zur Vermeidung von Aktenlage im Büro des Ministerpräsidenten und ohne Angabe von Gründen, durch dienstliche Anweisung unwirksam gemacht. Ein Vorgang, der bei allen Bürgerinitiativen zu großer Irritation führte.
Der Ministerpräsident hatte noch im März 2010 den sechs Landräten schriftlich seine Unterstützung zu den Kernpunkten der Position (max. 80.000 Anflüge, Beibehaltung der DVO) zugesichert. Im Rahmen eines Kreistagsbesuchs in Waldshut im Juli 2010 hat er diese Position dann relativiert. Teilnehmer waren überrascht von Feststellungen wie "IHK, Kompromisslösungen, Abrücken von Maximalforderungen, die Menschen erwarten endlich eine Lösung".
Wir stellen nochmals fest:
Es gibt keine belegbaren sachliche, wirtschaftliche, betriebliche und gesamtpolitisch relevante Gründe, einen Staatsvertrag oder eine zwischenstaatliche Vereinbarung zu paraphieren, in dem/in der eine Flugverkehrsbelastung toleriert wird, die über die von den sechs süddeutschen Landkreisen, mit Einverständnis der deutschen Bürger, beschlossene Position hinausgeht. Auch die Bürger erwarten eine Lösung.
Mit dem Beschluss der Begleitkommission, einen Appell an den Ministerpräsidenten zu richten, sollte die gemeinsame Position des Landes Baden-Württemberg den Entscheidern im Bundesverkehrsministerium deutlich gemacht werden.
Die Anzahl der offenen Fragen zu der Bedeutung der vom Bundesministerium bestätigten "technischen Lufthoheit" in weiten Bereichen Baden-Württembergs mit Gültigkeit Schweizer Gesetze im deutschen Luftraum über deutschen Bürgern und die ungeklärte Genehmigungssituation an den Tagen des eingeschränkten Flugverbots wegen Vulkanasche sind weitere Unsicherheitsfaktoren. Die so genannte AG-Zürich, das Gremium das in Geheimverhandlungen den Staatsvertrag vorbereitet, tagt Anfang Oktober. Es ist daher unerlässlich, dass das Gewicht des Landes Baden- Württemberg bis spätestens Ende September 2010 in die Waagschale geworfen wird. Eine offizielle Stellungnahme des Ministerpräsidenten an den Bundesverkehrsminister zum Schutz der Menschen in Südbaden bis zu diesem Zeitpunkt ist notwendig.