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Fast ein Fünftel der Fläche Baden-Württembergs steht unter Landschaftsschutz
Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Engstingen auf der Schwäbischen Alb ©KEA-BW / Tamara Fischer
  • 15. Oktober 2026

Fast ein Fünftel der Fläche Baden-Württembergs steht unter Landschaftsschutz

Von Axel Vartmann | PR-Agentur Solar Consulting GmbH

Was das für Solarparks bedeutet

Leitfaden zeigt rechtliche Möglichkeiten für Planung und Genehmigung auf

In Baden-Württemberg stehen 802.000 Hektar Fläche unter Landschaftsschutz. Das sind rund 22 Prozent der Landesfläche. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind hier nicht grundsätzlich verboten. Wer einen Solarpark auf den geschützten Flächen plant, sollte jedoch frühzeitig die Vorgaben des Landschaftsschutzes in diesen Gebieten berücksichtigen. Welche rechtlichen Wege für Photovoltaik-Vorhaben dort bestehen, zeigt ein neuer Leitfaden der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). Die kostenfreie Orientierungshilfe richtet sich an Kommunen, Projektentwicklerinnen und -entwickler und Genehmigungsbehörden sowie an Flächeneigentümerinnen und -eigentümer. Ab sofort steht der 25-seitige Leitfaden „Rechtliche Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten“ auf der Website der KEA-BW zur Verfügung: www.kea-bw.de/erneuerbare-bw/wissensportal/publikationen

Schritt für Schritt erklärt der neue Leitfaden die naturschutzrechtlichen Vorgaben, die Voraussetzungen für Ausnahmen und Befreiungen sowie Wege zur Anpassung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Die Stuttgarter Anwaltskanzlei Menold Bezler hat den Leitfaden im Auftrag der KEA-BW erstellt. Die Publikation legt den Schwerpunkt auf die Rechtslage in Baden-Württemberg.

Landschaftsschutz und Solarenergie zusammendenken

„Ein Landschaftsschutzgebiet ist kein grundsätzliches Ausschlusskriterium für einen Solarpark. Ob sich eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet realisieren lässt, entscheidet sich am konkreten Standort“, sagt Tamara Fischer, Fachreferentin Erneuerbare Energien mit Schwerpunkt Photovoltaik bei der KEA-BW. Der erste Blick gilt der jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnung. Sie legt fest, welche Eingriffe zulässig sind. Für Photovoltaik können beispielsweise Flächen in Betracht kommen, die bereits durch Straßen, Bahnstrecken oder andere Infrastruktur geprägt sind. Auch auf weniger empfindlichen Teilflächen kann eine Photovoltaikanlage infrage kommen, sofern das Vorhaben mit dem Charakter des Gebiets und seinem besonderen Schutzzweck vereinbar ist.

In Einzelfällen sind naturschutzrechtliche Befreiungen möglich. Dabei prüft die zuständige Behörde das konkrete Vorhaben und berücksichtigt sowohl den Schutzzweck des Gebiets als auch das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien. Dieses erhält durch gesetzliche Vorgaben besonderes Gewicht.

Auch eine Anpassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung kann den Weg für Photovoltaik frei machen. So lassen sich beispielsweise einzelne Teilflächen differenziert betrachten oder Regelungen für Photovoltaik aufnehmen. Gegen eine Zulassung können wiederum erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftscharakters oder sensible Lebensräume sprechen.

Rechtliche Fragen frühzeitig klären

Eine frühzeitige Prüfung hilft, ungeeignete Standorte zu erkennen und für passende Flächen den rechtlichen Weg zu bestimmen. Der Leitfaden ordnet die verschiedenen Möglichkeiten ein und zeigt, welche Fragen die Beteiligten vorab klären sollten. Damit bietet die Publikation der KEA-BW eine Arbeitshilfe für Akteure, die geeignete Flächen identifizieren, Photovoltaik-Projekte entwickeln oder Planungs- und Genehmigungsverfahren begleiten. Dazu zählen insbesondere Städte und Gemeinden, Projektentwicklerinnen und -entwickler, Landratsämter, untere Baurechts- und Naturschutzbehörden, Regierungspräsidien sowie private und kommunale Flächeneigentümerinnen und -eigentümer.

Der Leitfaden „Rechtliche Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten“ steht kostenfrei auf der Internetseite der KEA-BW zur Verfügung.

Zum Leitfaden: www.kea-bw.de/erneuerbare-bw/wissensportal/publikationen

Webinar zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten vertieft die rechtlichen Möglichkeiten

Wie sich Solarparks in Landschaftsschutzgebieten konkret planen und rechtssicher umsetzen lassen, greift die KEA-BW auch in einem Webinar auf. Die Online-Veranstaltung „Landschaftsschutzgebiet und Solarpark – geht das zusammen? Rechtliche Rahmenbedingungen und neuer Leitfaden“ stellt die wesentlichen rechtlichen Möglichkeiten vor und erklärt den neuen Leitfaden sowie seine Anwendung in der Praxis.

Das kostenfreie Webinar findet am 1. Dezember 2026 von 14:00 bis 15:30 Uhr statt.

Referierende: Verena Rösner und Dr. Kaja Rothfuß, Rechtsanwältinnen, Kanzlei Menold Bezler

Informationen und Anmeldung zum Webinar unter www.kea-bw.de/veranstaltung/landschaftsschutzgebiet-und-solarpark-geht-das-zusammen-rechtliche-rahmenbedingungen-und-neuer-leitfaden.

Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW)

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) ist die zentrale Kompetenzstelle des Landes für Klimaschutz und Energiewende auf kommunaler Ebene. Sie unterstützt Kommunen sowie weitere Akteurinnen und Akteure dabei, ihren Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien auszubauen und nachhaltige Lösungen für Wärme, Mobilität sowie den Schutz von Gewässern und Böden umzusetzen.

Als Landesenergieagentur berät die KEA-BW Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Partner zu Fragen der Energieeffizienz, der kommunalen Wärmeplanung und der nachhaltigen Mobilität. Darüber hinaus unterstützt sie Energieversorger, Netzbetreiber sowie Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer beim Ausbau der erneuerbaren Energien – insbesondere von Windenergie und Photovoltaik.

Im Auftrag der Landesregierung entwickelt die KEA-BW zudem Programme, Projekte und Informationsangebote für Kommunen und begleitet deren Umsetzung. Um möglichst viele Städte, Gemeinden und Landkreise zu erreichen, arbeitet sie eng mit den regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen in Baden-Württemberg zusammen.

Die KEA-BW wurde 1994 gegründet und ist seit 2017 eine hundertprozentige Tochter des Landes Baden-Württemberg. An den Standorten Karlsruhe und Stuttgart arbeiten heute über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere Informationen unter: www.kea-bw.de


Ressort: Energie und Umwelt

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