
- 14. Oktober 2026
Mit der Drohne in die Herbstferien: Elf Urlaubsländer im Check
Von Grün bis Rot: Die Drohnen-Ampel zeigt, wo EU-Regeln reichen
Leipzig - Der Herbst wird als Reisezeit wichtiger: Laut DERTOUR Group fallen europaweit inzwischen 22 Prozent der Sommerurlaube in den Spätsommer und Herbst. In diesen Herbstferien sind die Türkei, Spanien, Griechenland und Ägypten die beliebtesten Auslandsziele auf der Kurz- und Mittelstrecke, auf der Fernstrecke führen der Indische Ozean, Thailand und die Vereinigten Arabischen Emirate. Das zeigen die Buchungen bei DERTOUR, ITS und Meiers Weltreisen. Wer eine Drohne mitnehmen will, muss für jedes dieser Ziele anders planen. Das Fach- und Verbraucherportal Drohnen-Camp hat die Regeln für elf Urlaubsländer gegen die Originalquellen der Behörden geprüft und in einer Ampel zusammengefasst (siehe Infografik).
Grün: Fliegen nach EU-Regeln
In Italien gelten die EU-Regeln, die deutsche Piloten von zu Hause kennen. Wer in der EU bereits registriert ist, muss sich nicht neu registrieren. Ein Konto bei der italienischen Plattform d-flight braucht man nur für die Karte der Flugzonen. Auch in Spanien und Griechenland gilt EU-Recht, mit zusätzlichen Fristen: Wer in Spanien in Städten, an Badestränden oder über Menschenansammlungen fliegen will, muss das mindestens fünf Kalendertage vorher beim Innenministerium melden. Griechenland verlangt für Flüge in gelben und magentafarbenen Zonen der amtlichen Karte einen Antrag bei der Luftfahrtbehörde, mindestens fünf Arbeitstage im Voraus.
Orange: Nur mit Genehmigung oder Registrierung
Mehr Vorlauf braucht Portugal. Für Luftaufnahmen verlangt die Luftfahrtbehörde AAN eine Genehmigung, ausdrücklich auch von Touristen und auch für private Fotos. Der Antrag ist kostenlos, muss aber zehn Tage vorher gestellt werden, und die Genehmigung gilt höchstens 30 Tage. Auf den Malediven führt der Weg über drei Stufen: Registrierung bei den Streitkräften über das Regierungsportal, ein Antrag bei der Luftfahrtbehörde und je nach Vorhaben weitere Zustimmungen, etwa die des Grundstückseigentümers.
„Die Hürde auf Kreta oder an der Algarve ist keine technische. Der Antrag muss nur rechtzeitig gestellt sein. Wer erst am Urlaubsort nachliest, ist in Portugal schon zehn Tage zu spät“, sagt Francis Markert, Mitgründer von Drohnen-Camp und vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer für Fernpilotenzeugnisse.
In Thailand dürfen Urlauber inzwischen auch wieder über dem beliebten Badeort Pattaya fliegen. Vorher sind allerdings mehrere Registrierungen nötig. Damit beginnt man am besten mindestens zwei Wochen vor der Abreise, eine davon lässt sich erst nach der Einreise abschließen. In freigegebenen Gebieten kommt die Fluggenehmigung über die App der Luftfahrtbehörde dann meist innerhalb von Minuten, für Sperrgebiete braucht es mindestens drei Tage Vorlauf. Verboten bleiben Flüge im Grenzgebiet zu Kambodscha.
Rot: Drohne besser zu Hause lassen
In der Türkei gilt seit dem 30. Juli 2026 eine neue Drohnenrichtlinie. Die bisherige Befreiung für Drohnen unter 500 Gramm ist entfallen, registrieren müssen sich jetzt alle Drohnen außer Spielzeuggeräten. Bis zum 31. Juli 2027 läuft eine Übergangsfrist, in der die Behörde noch das bisherige Recht anwenden kann. Für die Einreise brauchen Reisende schon nach den bisherigen Regeln ein Konformitätsformular, sonst kann die Drohne am Flughafen beschlagnahmt werden.
In Ägypten ist schon der Besitz einer Drohne ohne Genehmigung strafbar. In Tunesien kann laut Auswärtigem Amt schon die Einfuhr einer Drohne einen Terrorismus- oder Spionageverdacht begründen. Marokko verlangt für die Einfuhr eine Lizenz, der Antrag beim Zoll dauert bis zu 30 Tage und setzt die geplanten Drehorte mit GPS-Koordinaten voraus.
Auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten bleibt die Drohne derzeit besser zu Hause: Die Luftfahrtbehörde hat ab dem 28. Februar 2026 alle Drohnenflüge ausgesetzt, auch private. Gewerbliche Flüge sind nach Branchenangaben seit Ende Juni wieder möglich, für Urlauber gibt es bislang keine Bestätigung.
Die Regeln für alle elf Länder und weitere Reiseziele hat Drohnen-Camp in seiner Übersicht der Drohnen-Gesetze weltweit zusammengestellt. Wie Drohne und Akkus sicher durch die Gepäckkontrolle kommen, erklärt der Ratgeber zum Transport von LiPo-Akkus im Flugzeug.
„Vor der Reise lohnt der Blick auf drei Fragen: Darf die Drohne überhaupt ins Land, braucht es vorher einen Antrag, und wie viel Vorlauf hat er? Wer das zwei Wochen vor dem Abflug klärt, kann in den meisten Ländern auf dieser Liste fliegen“, sagt Markert.
Weitere Informationen
- Drohnen-Gesetze weltweit: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-weltweit/
- Drohnen und LiPo-Akkus im Flugzeug: https://drohnen-camp.de/drohnen-lipo-akku-im-flugzeug/
- Drohnen-Gesetze in Spanien: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-spanien/
- Drohnen-Gesetze in Griechenland: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-griechenland/
- Drohnen-Gesetze in Italien: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-italien/
- Drohnen-Gesetze in Portugal: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-portugal/
- Drohnen-Gesetze in Thailand: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-thailand/
- Drohnen-Gesetze auf den Malediven: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-malediven/
- Drohnen-Gesetze in der Türkei: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-tuerkei/






