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04. Mai 2011
Auftakt zur landkreisweiten Erfassung der Kleindenkmale durch Landrat und Schwarzwaldverein
Dokumentation der Kleindenkmale soll zu ihrer Erhaltung beitragen
Mit der Einmessung und Erfassung zweier historischer Grenzsteine im Schmitzinger Tal und eines alten Steinkreuzes bei der Waldkircher Kapelle oberhalb von Waldshut startete am Mittwoch, 4. Mai, in Gegenwart von Landrat Tilman Bollacher als Schirmherr, dem Vizepräsidenten des Schwarzwaldvereins (SWV) Georg Keller, Rickenbach, dem Vorsitzenden des Bezirks Hochrhein des SWV, Gert Philipp, Laufenburg, sowie dem Bezirksfachwart für Heimatpflege des SWV, Eckehart Kipping, Waldshut-Tiengen, die flächendeckende Dokumentation der Kleindenkmale des Landkreises Waldshut. Über einen Zeitraum von drei Jahren werden rund 50 Freiwillige aus allen Schwarzwaldvereinsortsgruppen des Bezirks Hochrhein diese Zeugnisse unserer Kulturlandschaft in ihrem Bestand und mit ihrer Geschichte festhalten und auf diese Weise eine Dokumentation schaffen, die einen Beitrag zur dauerhaften Erhaltung und Pflege der Kleindenkmale leisten soll. Der Landkreis Waldshut wird diese Arbeit, die vom Landesamt für Denkmalpflege koordiniert wird, ideell und sachlich-inhaltlich unterstützen.
Die Kleindenkmälererfassung im Landkreis Waldshut ist Teil des landesweiten Projekts „Erfassung und Dokumentation der Kleindenkmale in Baden-Württemberg“, das seit 2001 als Gemeinschaftsaktion von Schwarzwaldverein, Schwäbischem Heimatbund, Schwäbischem Albverein und dem Landesamt für Denkmalpflege läuft. In neun Landkreisen wurde die Dokumentation von insgesamt rund 26.000 Objekten bereits abgeschlossen, fünf Projektlandkreise kommen jetzt in der dritten Phase dazu. Der Landkreis Waldshut beteiligt sich zusätzlich an diesem großen Dokumentationsprojekt, das Landrat Tilman Bollacher als „wichtigen Beitrag für die landesweite Erfassung der Kleindenkmale und zur Bewahrung des einzigartigen Erscheinungsbildes unserer Region“ bezeichnete. Georg Keller begrüßte dieses Engagement des Kreises mit den Worten: „ Es ist schön, dass der Kreis neben seiner vielfältigen Kulturarbeit auch dieses Projekt schultert.“
Kleindenkmale werden definiert als „ortsfeste, freistehende, kleine, von Menschenhand geschaffene Gebilde aus Stein, Metall oder Holz, die einem bestimmten Zweck dienen oder an eine Person oder Begebenheit erinnern.“ Hierunter fallen Grenzsteine ebenso wie Brunnen, kleine Kapellen, Feldkreuze, Gedenksteine, Wegweiser oder Lourdesgrotten. Viele dieser historischen Kleinode, ob in Ortschaften oder in der freien Flur, werden kaum wahrgenommen und sind in ihrem Bestand akut gefährdet. Im Zuge des Erfassungsprojekts sollen die jeweilige Typologie des Kleindenkmals, Material und Inschriften, Lage und Zustand, Besitzverhältnisse und historische Hintergründe festgehalten werden. Auf diese Weise kann das Bewusstsein für die Bedeutung der Kleindenkmale geschärft und die Bereitschaft, einen Beitrag zu ihrer Erhaltung zu leisten, gefördert werden. Zudem dient die Erfassung als Grundlage für eine wissenschaftliche Untersuchung und Bewertung der Denkmaleigenschaft im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.