- 01. Juli 2017
Von 3 auf 2,5 %: Der Arbeitslosenbeitrag muss runter!
Politik muss Beitragssätze zur Sozialversicherung auch in den kommenden Jahren um die 40 Prozent stabil halten
Aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktzahlen bekräftigt der Bund der Steuerzahler (BdSt) seine Forderung, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3 auf 2,5 Prozent zu senken. Denn der anhaltende Boom am Arbeitsmarkt wird der Arbeitslosversicherung auch in den kommenden Jahren Milliarden-Überschüsse bescheren. „Runter mit dem Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung!“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel auch mit Blick auf die Tatsache, dass derzeit allenfalls die Hälfte der Beitragseinnahmen zur Finanzierung des Arbeitslosengeldes genutzt wird – Tendenz fallend. „Das Versicherungsprinzip wird zu Lasten der Beitragszahler ausgehöhlt. Deshalb muss die zunehmende Schere zwischen Beitragseinnahmen und ALG-I-Leistungen wieder verkleinert werden.“
Da die Konjunkturaussichten stabil sind, wird die Arbeitslosenversicherung auch in den kommenden Jahren mehr einnehmen als sie ausgibt. Daher ist es möglich, den Beitragssatz zu senken, ohne Leistungen zu kürzen. Auch muss die Politik vorausschauend handeln und stärker berücksichtigen, dass Bürgern und Betrieben in den nächsten Jahren deutlich höhere Beitragssätze in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung drohen. Zur Erinnerung: Zuletzt ist die Summe aller Sozialversicherungsbeiträge 2013 gesunken. Seitdem steigt die Gesamtbelastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Sozialversicherung wieder an – aktuell müssen sie hierfür rund 40 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts abführen. Unter der Bürde hoher Sozialbeiträge leiden besonders die Geringverdiener. „Bis auf die Arbeitslosversicherung stehen alle Sozialversicherungszweige vor massiven Herausforderungen – vor allem durch den demografischen Wandel“, warnt BdSt-Präsident Holznagel. Daher ist es Aufgabe der Politik, auch in den kommenden Jahren die Beitragsbelastungen um die 40-Prozent-Marke stabil zu halten.
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