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  • 17. November 2015

Inklusionsstärkungsgesetz in NRW hat Vorbildcharakter

Von Ute Sonnenberg | Deutsches Institut für Menschenrechte

Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens, das mit dem "Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen" die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landes- und kommunaler Ebene voranbringen will. Anlässlich der morgigen öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf im Landtag Nordrhein-Westfalen erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat mit der Gesetzesinitiative ein Schlüsselprojekt für die bessere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht. Das Gesetz hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer."

Terminhinweis: Öffentliche Anhörung im Düsseldorfer Landtag

Am 18. November 2015 findet ab 10.00 Uhr eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag statt. Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, ist als Sachverständiger vor Ort und steht Ihnen für Interviews zur Verfügung. www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP16/1400/E16-1 454.jsp

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.


Ressort: Bildung und Kultur

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