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  • 06. März 2015

Niedrigzins gefährdet die Betriebspensionen im Mittelstand

Von Dr. Tim Gemkow | DIHK

dihkDie betriebliche Altersvorsorge ist für viele Beschäftigte eine wichtige Säule der Absicherung im Alter. Auch der Mittelstand unterstützt seine Belegschaften auf diesem Weg. Etwa 23,3 Milliarden Euro an privatwirtschaftlichen Pensionsverpflichtungen entfallen nach Angaben der Bundesbank auf mittelständische Unternehmen. Doch die dafür gebildeten Finanzanlagen sind unrentabel geworden – Grund ist der niedrige Zins.

Finanzanlagen werfen weniger Rendite ab

Der jahrelange Niedrigzins macht es immer schwerer, die Pensionszusagen zu finanzieren: Die Gelder, die Unternehmen für diesen Zweck angelegt haben, werfen immer weniger Rendite ab. Pensionslasten müssen also immer stärker aus dem laufenden Geschäft bezuschusst werden – das aber entzieht den Unternehmen Kapital, das in der Folge für Investitionen fehlt.

Zuführungen zu Pensionsrückstellungen gefährden Investitionsspielraum Im Mittelstand werden diese Belastungen jetzt nach und nach immer sichtbarer. Obwohl das Zinsniveau schon lange sehr niedrig ist, passt sich der in der Bilanz der Mittelständler genutzte langjährige Durchschnittszins nur schrittweise und mit Verzögerung nach unten an. Denn dieser sogenannte Referenzzins ergibt sich aus dem weniger volatilen siebenjährigen Durchschnitt der Renditen hochwertiger Unternehmens- und deutscher Staatsanleihen. Lag der Referenzzins im Jahr 2008 noch bei 5,25 Prozent, so ist er Ende 2014 auf 4,54 Prozent gesunken. Das hat erhebliche Auswirkungen: Insgesamt müssen kleine und mittlere Unternehmen seit 2008 zusätzliche Rückstellungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro bilden – davon 580 Millionen allein im letzten Jahr.

Fiskus besteuert Phantomgewinne

Verschärft wird die Situation durch das deutsche Steuerrecht, das die Realität der Niedrigzinsphase einfach nicht berücksichtigt: Die Rückstellungen werden steuerlich wie eh und je mit einem Zinssatz von sechs Prozent abgezinst – ein Wert, der inzwischen meilenweit von den real erzielbaren Renditen sowie den handelsrechtlichen Werten entfernt ist. Damit werden schon kleine und mittlere Unternehmen so besteuert, als hätten sie seit 2008 zusätzlich insgesamt 2,3 Milliarden Euro Gewinn gemacht. Sie haben also 700 Millionen Euro an Steuern auf Erträge gezahlt, die sie nicht erwirtschaftet hatten. Diese Kostenbesteuerung verstößt gegen ein Grundprinzip des deutschen Steuerrechts, nach dem alle Ausgaben, die für ein Geschäft nötig sind, abgezogen werden, bevor Steuern fällig werden (Nettoprinzip). Zu diesem Grundsatz sollte der Gesetzgeber schnellstmöglich zurückkehren. Der DIHK sieht in einer solchen Besteuerung von Phantomgewinnen ein Hemmnis für Wachstum und Innovationen. Sie kann zudem das Engagement von Unternehmen bei der betrieblichen Altersvorsorge belasten, die für alle Beteiligten eigentlich große Vorteile bietet.

Eurozone braucht dynamisches Wachstum ohne künstliche Niedrigzinspolitik

Selbst bei einer Korrektur der steuerlichen Benachteiligung bleibt die Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen aber eine schwierige Aufgabe, solange die Zinsen auf einem derart niedrigen Niveau bleiben. Und der niedrige Zins ist vor allem eine Folge ungelöster struktureller Probleme in der Eurozone. Nur mit einem konsequenten Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumskraft der Volkswirtschaften in der Eurozone können eine Rückkehr zu einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung und der Ausstieg aus dem künstlichen Niedrigzins gelingen.  


Ressort: Wirtschaft

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