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Kreis Konstanz hätte 18,5 Mio. Euro mehr Kaufkraft pro Jahr
NGG
  • 20. Mai 2025

Kreis Konstanz hätte 18,5 Mio. Euro mehr Kaufkraft pro Jahr

Von Burkhard Siebert | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Gewerkschaft sieht beim Lohn „Luft nach oben“: Im Landkreis Konstanz arbeiten heute rund 8.700 Menschen zum Mindestlohn. Sie verdienen 12,82 Euro pro Stunde. Das geht aus dem Mindestlohn-Monitor hervor, den das Pestel-Institut als regionale Lohndaten-Analyse für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gemacht hat.
15 Euro Mindestlohn: 26.400 Menschen würden profitieren

Die NGG Baden-Württemberg-Süd ist unzufrieden mit dem Mindestlohn. Die Gewerkschaft will, dass „sich beim Niedrigstlohn etwas bewegt“ – nach oben: „Steigende Mieten, höhere Preise im Supermarkt, steigende Eintrittspreise und Gebühren. Dazu der Tank vom Auto als Euro-Fresser. Und auch die Bahn, die ständig an den Ticketpreisen schraubt: Die dünnen Portemonnaies müssen dringend dicker werden. Der Mindestlohn muss deutlich nach oben gehen“, fordert Burkhard Siebert.

Der Geschäftsführer der NGG Baden-Württemberg-Süd setzt dabei auf die Mindestlohnkommission: „Sie muss die unterste Lohnkante jetzt unbedingt deutlich anheben. Wichtig ist, dass das nicht in Tippelschritten passiert, sondern schnell in Richtung 15 Euro ansteigen wird. Wer Vollzeit arbeitet und den gesetzlichen Mindestlohn verdient, hätte dann am Monatsende rund 375 Euro brutto mehr“, rechnet Burkhard Siebert vor.

Von einem 15-Euro-Mindestlohn würden nach Berechnungen des Pestel-Instituts rund 26.400 Menschen im Landkreis Konstanz profitieren. „So viele arbeiten heute nämlich für weniger als 15 Euro pro Stunde“, sagt NGG-Geschäftsführer Siebert. Gerade Mini-Jobber bekämen oft nur einen Niedriglohn für ihre Arbeit.

Eine Anhebung des Mindestlohns um 2,18 Euro auf 15 Euro pro Stunde würde vor allem der Kaufkraft im Kreis Konstanz einen „enormen Push“ bringen: Rund 18,5 Millionen Euro hätten die Mindestlohn-Beschäftigten im Landkreis Konstanz dann pro Jahr mehr in der Tasche. Das hat das Pestel-Institut berechnet.

„Das macht also auch volkswirtschaftlich richtig viel Sinn, denn wir reden immer noch vom Niedriglohnbereich und hier geht jeder Cent nahezu eins zu eins in den Konsum. Wer nämlich wie viele Beschäftigte zum Beispiel in der Systemgastronomie am untersten Lohn-Limit verdient, der braucht das Geld für alles, was nötig ist – von der neuen Waschmaschine bis zum ausgewogenen Essen. Wer nur den Mindestlohn verdient, der hat sowieso keine Chance, Geld auf die hohe Kante zu legen“, sagt Burkhard Siebert von der NGG Baden-Württemberg-Süd.

Es sei deshalb auch „richtig und wichtig“, dass die schwarz-rote Koalition in Berlin einen Mindest-Stundenlohn von 15 Euro als Zielmarke gesetzt habe. Jetzt komme es auf die Mindestlohnkommission an. Ihr gehören Arbeitgeber und Gewerkschaften an. „Die Kommission muss schon bei ihrer nächsten Sitzung Ende Juni den ersten entscheidenden ‚Lohn-Pflock‘ Richtung 15 Euro setzen“, so Siebert.

Wichtige Kriterien für eine Anhebung des Mindestlohns seien nicht nur die generelle Tarifentwicklung, sondern auch die Kaufkraft des gesetzlichen Mindestlohns. Hier solle die 60-Prozent-Marke vom mittleren Bruttolohn erreicht werden. Ein Einschreiten des Gesetzgebers wäre laut Siebert demnach derzeit gar nicht erforderlich, denn: „Die Kommission hat für die sinnvolle Erhöhung auf 15 Euro ja alle notwendigen Kriterien zur Hand.“

Der Geschäftsführer der NGG Baden-Württemberg-Süd sagt auch, warum er aufs Tempo drückt: „Wer am unteren Lohn-Limit arbeitet, hat mehr Respekt verdient. Mehr Respekt bedeutet dabei vor allem aber auch mehr Lohn. Es ist traurig genug, dass viele Menschen auf Bürgergeld angewiesen sind. Aber es ist bitter, dass die, die heute zum Mindestlohn arbeiten, nur ein ‚Bürgergeld plus‘ im Job verdienen“, so Burkhard Siebert. Wirklich fair bezahlt werde ohnehin nur, wer den Tariflohn seiner Branche bekomme.


Ressort: Konstanz

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