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18. November 2014
Endlagersuche Schweiz
Sozioökonomisch-ökologische Auswirkungen eines Tiefenlagers Bern legt abschließende Studie vor
Geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle haben wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen auf eine Standortregion. Diese sollen möglichst früh und objektiv identifiziert werden, um negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, aber auch, um die Chancen für positive Entwicklungen nutzen zu können. Mit diesem Ziel hat das für das Endlagersuchverfahren zuständige Bundesamt für Energie (BFE) seit 2011 in allen sechs potentiellen Standortregionen, von denen sich vier in unmittelbarer Grenznähe befinden, eine sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) durchgeführt.
Nachdem im Juli 2012 bereits ein erster Bericht herausgegeben wurde (SÖW 1) hat heute das BFE den Schlussbericht dieser Studie vorgelegt.
„Für eine vertiefte Bewertung dieser umfangreichen Studie ist es noch zu früh, dies braucht Zeit“, so Landrat Dr. Martin Kistler in einer ersten Äußerung. Die Bekanntgabe dieser Studie stellt einen Zwischenschritt im Endlagersuchverfahren dar, die als Grundlage für die weiteren Planungsschritte im Hinblick auf die Standorte der Oberflächenanlagen der potentiellen Endlagerstätten dient. Für den Waldshuter Landrat hat Sicherheit die oberste Priorität, hier habe und dürfe die SÖW keinen Einfluss haben. Die nunmehr vorgelegten Berichte sind Teil der Unterlagen, die im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager voraussichtlich im Jahr 2016 in die öffentliche Anhörung gehen werden. „Ich bin gespannt, in welchem Umfang unser Kreisgebiet bei den entsprechenden Untersuchungen in den 4 grenznahen Standortregionen Südranden, Zürich Nordost, Nördlich Lägern und Jura Ost berücksichtigt wurde“, so Dr. Kistler weiter. Er bedauere, dass in der SÖW nur konventionelle Belastungen (wie Staub und Lärm) berücksichtigt werden und potentielle Belastungen durch ionisierende Strahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt in Etappe 3 betrachtet werden sollen. „Eine frühzeitige erste Abschätzung der Auswirkungen ionisierender Strahlung im Normalbetrieb und bei Störfällen in der Oberflächenanlage und des Tiefenlagers ist für eine ganzheitliche Beurteilung über die Standortfestlegung unverzichtbar“, so der Chef der Waldshuter Kreisbehörde abschließend.








