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  • 11. November 2016

Schutzmaßnahmen wegen der Vogelgrippe im Landkreis Waldshut

Von Bärbel Götz | Landratsamt Waldshut

Nachdem rund um den Bodensee sowie in Norddeutschland, Polen, Ungarn, Kroatien und Italien vermehrt an Vogelgrippe verendete Wasservögel gefunden wurden, hat das Landwirtschaftsministerium entlang des gesamten baden-württembergischen Rheinufers auf einer Breite von 500 Metern Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet. Unter anderem müssen an den Eingängen zu Geflügelhaltungen Desinfektionswannen aufgestellt werden, Geflügelhaltungen dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden, der Zukauf von Geflügel ist verboten, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind im Zusammenhang mit Ein- oder Ausstallungen durchzuführen. Wer seine Geflügelhaltung bisher noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, hat dies unverzüglich nachzuholen.

Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand kann man davon ausgehen, dass zurzeit bei Zugvögeln, vor allem bei Wasservögeln die Vogelgrippe auch Aviäre Influenza oder Geflügelpest genannt, vermehrt vorkommt. Da sich alle Vogelarten mit dem Vogelgrippevirus infizieren können, kann sich die Erkrankung über Wildvögel auch beim Hausgeflügel ausbreiten. Daher sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die je nach der aktuellen Gefahrenlage neu beurteilt werden. Eine Stallpflicht wie am Bodensee wird entlang des Rheins bisher nicht angeordnet.

Beim Hausgeflügel erkranken vor allem Hühner und Puten. Enten und Gänse erkranken seltener und dann meist weniger schwer. Erkranktes Geflügel leidet an Atemnot, die Tiere sind teilnahmslos und appetitlos, haben ein gesträubtes Gefieder, es kommt zu Schwellungen im Kopfbereich, viele Tiere sterben. Bei Hühnern kommt es zusätzlich zu einem Rückgang der Legeleistung, die Eischalen werden dünn oder fehlen ganz.

Menschen, die in engem Kontakt mit erkranktem Geflügel leben, wie dies zum Beispiel in vielen Gegenden Asiens oder Nordafrika der Fall ist, können an Vogelgrippe erkranken. Bisher ist allerdings bei dem jetzt auftretenden Virustyp H5N8 weltweit noch keine Erkrankung beim Menschen gemeldet worden. Trotzdem sollten beim Auffinden von toten Wasservögeln oder Greifvögeln grundsätzliche Hygienemaßnahmen beachtet werden. Personen, die tote Wasservögel oder Greifvögel finden, sollen sich an das Veterinäramt des Landratsamtes Waldshut, die jeweils zuständige Gemeinde oder Polizei wenden.


Ressort: Waldshut

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