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Wasserentnahmeverbot tritt in weiten Teilen des Landkreises in Kraft
Übersichtskarte Bezugspegel
  • 05. Mai 2026

Wasserentnahmeverbot tritt in weiten Teilen des Landkreises in Kraft

Von Julia Fohmann-Gerber | Landratsamt Waldshut

Waldshut-Tiengen — Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind die Pe- gelstände einiger Flüsse dramatisch gesunken. In den betroffenen Gemeinden darf aus Gewässern deshalb nur noch eingeschränkt Wasser entnommen werden. Grundlage für diese Entscheidung ist eine Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut Vom August 2024 (s. Anhang).

Ob kritische Pegelstände erreicht sind, wird anhand der Referenzpegelstände dreier Flüsse beurteilt:

  1. Der Gewässer-Pegel der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm),
  2. der Gewässer-Pegel der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) und
  3. der Gewässer-Pegel des Kotbachs in Oberlauchringen (15 cm).

Den Flüssen und Bächen sind bestimmte Gemeinden zugeordnet. Ab Erreichen oder Unter- schreiten der vorgenannten Pegelwasserstände, gilt in den betroffenen Gemeinden ein Was- serentnahmeverbot. Welche Gemeinden den jeweiligen Flüssen zugerechnet wird, können Sie der angehängten Karte entnehmen.

Aktuell sind die Referenzpegel an der Hauensteiner Alb (Gemeinden im westlichen und nord- westlichen Landkreis) und am Kotbach (Gemeinden im östlichen und nordöstlichen Land- kreis) erreicht bzw. unterschritten. Daher gilt für fast den gesamten Landkreis ein Wasserent- nahmeverbot.

Die Wutach hat den Referenzpegelstand fast erreicht. Daher ist davon auszugehen, dass auch in den zugehörigen östlichen Landkreisgemeinden bald ein Wasserentnahmeverbot gel- ten wird.

Das Verbot umfasst alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Ka- nälen sowie aus Weihern und Seen. Ausgenommen sind lediglich Entnahmen aus dem Rhein und solche, die bereits wasserrechtlich zugelassen wurden.

Detaillierte Informationen über das Wasserentnahmeverbot, die Rechtverordnung sowie eine Karte der den Referenzflüssen zugeordneten Gemeinden gibt es auf der Website des Land- ratsamtes unter: https://www.landkreis-waldshut.de/umweltamt/wasserrecht-/-wasserwirt- schaft/rvo-wasserentnahmeverbot/.

Die Pegelwerte können direkt bei der Hochwasservorhersagezentrale des Landes abgerufen werden: https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/ oder über die App „Meine Pegel“. Weiterführende Information:

Die Intensität und jahreszeitliche Verteilung von Niederschlägen haben sich in den vergange- nen Jahrzehnten verändert. Dadurch entstehen zunehmend auch im Landkreis Waldshut ext- reme Situationen, wie Hochwasser aber eben auch Niedrigwasser

Um Bürgerinnen und Bürger landesweit über die Wassersituation in ihrem Landkreis und ih- ren Gemeinden zu informieren wurde neu das Niedrigwasserinformationszentrum (NIZ) ein- gerichtet. Auf Basis ausgewählter Landespegel wird dort die landesweite Situation in Karten- form bereitgestellt: https://niz.baden-wuerttemberg.de/oberflaechengewaesser/abfluss- wasserstand


Ressort: Waldshut

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