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Josha Frey: „Ein Tariftreuegesetz schützt Arbeitnehmer und unterstützt den Mittelstand“

Lohndumping darf nicht durch öffentliche Auftraggeber unterstützt werden

Der Abgeordnete der Grünen im Landtag Josha Frey begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, auch in Baden-Württemberg ein Tariftreuegesetz einzuführen. Das Gesetz regelt, dass zukünftig öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich an den vorherrschenden Tarifvertrag ihrer Branche halten. Wenn es keinen oder nur einen Tarifvertrag mit geringer Verbreitung gibt, greift ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. „Lohndumping darf nicht durch öffentliche Auftraggeber unterstützt werden“, sagt Josha Frey. „Wir setzen damit zielstrebig ein im Koalitionsvertrag festgeschriebenes Versprechen um.“ Nur vier von 16 Bundesländern haben bisher kein Tariftreuegesetz oder keine entsprechende Gesetzesinitiative ihrer Landesregierungen.

 

 

Josha Frey weist darauf hin, dass der Mittelstand Baden-Württemberg von einem Tariftreuegesetz profitiere: „Unser Mittelstand ist innovativ und zahlt gute und faire Löhne. Solche Unternehmen bringen das Land voran. Ein ruinöser Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmer schadet dem Land und den soliden Unternehmen.“

Das Gesetz soll für alle öffentlichen Auftraggeber in Baden-Württemberg gelten. Nicht nur das Land und die Kommunen, auch Unternehmen des Landes sind daran gebunden. Es gilt nicht nur für den Auftragnehmer, sondern muss auch von den Subunternehmen eingehalten werden. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Vertragsstrafe, die bei Wiederholung verschärft werden kann und letztlich sogar zum Ausschluss bei künftigen Ausschreibungen führen kann.

Josha Frey: „Die öffentlichen Auftraggeber setzen damit ein klares Signal für gute Arbeit, die einen guten Lohn verdient, von dem Arbeitnehmer und ihre Familien Leben können. Es ist absehbar, dass auch die verbleibenden Länder ohne Tariftreuegesetz sich auf Dauer dieser Verpflichtung nicht entziehen können.“

 

Josha Frey, Mitglied des Landtags

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