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Altersvorsorge: Auch Selbstständige sind gefordert

In der politischen Debatte um die Reform der Altersvorsorge sind in den vergangenen Monaten auch die Selbstständigen in den Fokus der Politik gerückt. Die Sorge ist groß, dass viele von ihnen – allen voran die „Soloselbstständigen“ ohne Angestellte – finanziell nicht in der Lage sind, für das Alter vorzusorgen – oder aber bewusst darauf verzichten. Im Zweifelsfall müsse sie dann der Steuerzahler im Rentenalter unterstützen. Zumindest das Ziel, Trittbrettfahrerverhalten zu vermeiden, ist auch aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich nachvollziehbar. Eine Pflicht zur (Mindest-) Vorsorge wäre ein Weg, dies zu erreichen.

Einheitsvorsorge eine Absage erteilen

Eine verpflichtende Einbeziehung aller Selbstständigen in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) lehnt der DIHK hingegen ab. Sie wäre die schlechteste aller Lösungen: Alle Selbstständigen würden über einen Kamm geschoren, individuelle Planung und Flexibilität wären nicht möglich, und die Nachhaltigkeit der Finanzierung der Rentenversicherung würde durch neue Leistungsempfänger gefährdet. Denn künftig müssten immer weniger Beitragszahler und Betriebe deren Ansprüche finanzieren – der demografische Wandel fordert seinen Tribut.

Aktuelle Pläne gehen in die richtige Richtung

Der derzeitige Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lautet: Alle Selbstständigen, die nicht schon heute obligatorisch für das Alter vorsorgen (etwa in Versorgungswerken für Freiberufler), müssen – privat oder in der GRV – in Zukunft in einem Umfang vorsorgen, der sie unabhängig von der Grundsicherung im Alter macht (ca. 750 Euro). Selbstständige können dabei aus einem Katalog akzeptierter Vorsorgeformen wählen. Eine solche Vorsorgepflicht bei weitgehend freier Wahl der Durchführung ist prinzipiell richtig. Ältere Jahrgänge können diese Pflicht allerdings nicht mehr in jedem Fall erfüllen und brauchen Vertrauensschutz für ihre bisherigen Entscheidungen. Die zum Zeitpunkt der Einführung über 50-Jährigen sollen deshalb zu Recht von der Regelung vollständig ausgenommen werden. Für 30- bis 50-Jährige sind flexiblere Kriterien im Gespräch, deren Ausgestaltung jedoch noch offen ist. Lediglich die zum Umstellungszeitpunkt jüngeren Selbstständigen unterliegen demnach der vollen Vorsorgepflicht.

Jetzt kommt es auf die richtige Ausgestaltung an!

Aus Sicht der IHK-Organisation sollten folgende Aspekte besonders beachtet werden:

  • Die Übergangsregelungen für die 30- bis 50-Jährigen müssen möglichst flexibel sein, insbesondere mit Blick auf die akzeptierten Anlageformen. Wichtig ist, dass auch Immobilien berücksichtigt werden: Sie sind ein wesentlicher Bestandteil heutiger Vorsorge. Sie sollten auch für jüngere Selbstständige in den Katalog der Vorsorgeformen aufgenommen werden, und sei es nur als ein Baustein neben anderen.
  • Die verpflichtende Absicherung darf zudem lediglich die Altersvorsorge umfassen. Muss das Erwerbsminderungsrisiko verpflichtend abgesichert werden, fallen die Versicherungsprämien sehr viel höher aus. Das würde gerade kleine Selbstständige und Existenzgründer stark belasten.
  • Schließlich muss auch die Beitragszahlung flexibel möglich sein. Selbstständige sollten also in wirtschaftlich guten Zeiten höhere Beträge einzahlen können als in schlechten. Insgesamt muss die Politik auf eine möglichst unbürokratische Umsetzung achten, um die Vorteile der Regelung nicht durch neue Bürokratiekosten aufzuzehren.

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