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Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts

Regierungsrat Christoph Eymann bestätigt, dass der Gesamtregierungsrat gestern einen ausserordentlichen Staatsanwalt eingesetzt hat. Es stehen Vorwürfe gegen ihn im Raum, die seit geraumer Zeit auch in anonymen E-Mails und Blogs in Umlauf gebracht werden. Christoph Eymann hofft und vertraut auf eine rasche und umfassende Klärung der Angelegenheit.

Regierungsrat Christoph Eymann bestätigt, dass der Gesamtregierungsrat gestern einen ausserordentlichen Staatsanwalt eingesetzt hat. Dieser hat die Aufgabe, Vorwürfe zu untersuchen, die gegen ihn von dritter Seite vorgebracht werden. Die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts stellt den Normalfall dar, wenn es um Vorbringen gegen Exekutivmitglieder geht.

Die Vorwürfe gegen Regierungsrat Eymann stehen offenbar im Zusammenhang mit der rund zwanzig Jahre zurückliegenden Cosco-Angelegenheit. Dies ist insofern nicht neu, als in anonymen Blogs und E-Mails schon seit Längerem diffuse Vorwürfe gegen Regierungsrat Eymann im Zusammenhang mit der besagten Angelegenheit kursieren. In dieser Sache hat Regierungsrat Eymann seinerseits bereits schon rechtliche Schritte gegen den oder die anonymen Urheber unternommen.

Welcher Sachverhalt dem Vorsteher des Erziehungsdepartements im Rahmen der jetzigen Strafuntersuchung von dritter Seite konkret zur Last gelegt wird, ist ihm nicht bekannt. Er kann deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt dazu nicht Stellung nehmen. Er ist sich jedenfalls keines Fehlverhaltens bewusst.

Regierungsrat Eymann hofft und vertraut darauf, dass der ausserordentliche Staatsanwalt die Angelegenheit rasch und umfassend klärt. Nachdem gestern offensichtlich diesbezügliche Informationen den Medien zugespielt worden sind, hat sich Regierungsrat Eymann zu einer aktiven Kommunikation entschlossen, nicht zuletzt auch deshalb, um das Regierungskollegium einem Generalverdacht zu entziehen.

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