Skip to main content
Regionalportal und Internetzeitung für Pressemeldungen!

Pendlerfondsverordnung geht in Vernehmlassung

Als Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Ja zu regionalen Park-and-Ride-Anlagen“ wurde unter anderem die Einführung eines Pendlerfonds beschlossen, aus dessen Mitteln Parkierungsanlagen und Massnahmen zugunsten eines umweltverträglichen Pendlerverkehrs auch ausserhalb des Kantons Basel-Stadt mitfinanziert werden können. Die Details dieses Pendlerfonds sind in einer Verordnung zu regeln. Der Regierungsrat hat heute die Pendlerfondsverordnung in Vernehmlassung gegeben.

Als Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Ja zu regionalen Park-and-Ride-Anlagen“ hat der Grosse Rat am 21. September 2011 eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes (USG) betreffend Park-and-Ride-Anlagen und die Einführung eines Pendlerfonds beschlossen. Durch den Rückzug der Initiative wurde diese Gesetzesanpassung per Anfang 2012 rechtsgültig.

Diese Anpassung des USG enthält Bestimmungen, welche dem Kanton Basel-Stadt ermöglichen, Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Anlagen an geeigneten Standorten und Massnahmen zugunsten eines umweltverträglichen Pendlerverkehrs auch ausserhalb des Kantonsgebietes zu fördern. Zur Finanzierung dieser Massnahmen soll ein Fonds gebildet werden, der aus den Einnahmen der neuen Pendler- und Besucherparkkarten gespiesen wird. Der Pendlerfonds gehört somit zum Gesamtpaket Parkraumbewirtschaftung.

Mit dem Pendlerfonds soll sichergestellt werden, dass parallel zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Stadt alternative Parkierungsmöglichkeiten ausserhalb geschaffen werden können. Der Fonds ist deshalb mit einem Startkapital von 2 Mio. Franken ausgestattet. Damit kann der Pendlerfonds Ausgaben tätigen, bevor die ersten Einnahmen aus dem Verkauf der Pendler- und Besucherparkkarten bereitstehen. Langfristig ist mit jährlichen Einnahmen von rund 2,5 bis 3 Mio. Franken, je nach Entwicklung der verkauften Parkkarten, zu rechnen.

Die jetzt in die Vernehmlassung geschickte Pendlerfondsverordnung beschreibt, welche Projekte Beiträge aus dem Fonds erhalten können. Dies sind neben Park-and-Ride-Anlagen auch Bike-and-Ride-Anlagen, Quartierparkings und Infrastrukturprojekte des öffentlichen Verkehrs. Die Beitragshöhe pro Projekt bemisst sich am Nutzen für den Kanton Basel-Stadt. Die Beiträge sollen in der Regel 2 Mio. Franken nicht übersteigen und für ausserkantonale Projekte höchstens 50% der Gesamtkosten ausmachen. Die Verordnung regelt im Weiteren die administrativen Details der Beitragsgesuche und die Zuständigkeiten der Beitragsvergabe.

Die Vernehmlassung zur Pendlerfondsverordnung startet am 22. September und dauert bis 29. Oktober 2012.

Weitere Nachrichten