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Planfeststellungsverfahrens für das Pumpspeicherwerk Atdorf

Landratsamt Waldshut lehnt den Antrag der Bürgerinitiative Atdorf auf Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für das Pumpspeicherwerk Atdorf ab

Der Verein zur Erhalt des Abhaus und des Haselbachtals e. V (BI Atdorf) beantragte Mitte November beim Landratsamt Waldshut, das Planfeststellungsverfahren für das von der Schluchseewerk AG beantragte Pumpspeicherwerk Atdorf wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses einzustellen. Zur Begründung wurde auf einen in der Financial Times Deutschland erschienen Artikel verwiesen, in dem aus der Aussage des scheidenden RWEFinanzvorstandes Pohlig „Wir haben derzeit keine konkreten Investitionspläne für die nächste Zukunft“ die Schlussfolgerung gezogen worden war, dass das Pumpspeicherprojekt Atdorf von den Müttern – RWE und EnBW – der Schluchseewerk AG gestoppt worden sei. Des Weiteren wurde auf den hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand bei der Bürgerinitiative, den Verbänden, Kommunen und den Behörden verwiesen, die die Begleitung des hoch komplexen und umfangreichen Verfahrens erfordere. Vor diesem Hintergrund und der Aussage des Finanzvorstandes sei eine Fortführung des Planfeststellungsverfahrens nicht gerechtfertigt.

Das Landratsamt Waldshut hat den Antrag der Bürgerinitiative Atdorf abgelehnt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Sachbescheidungsinteresse nur verneint werden, wenn einem Vorhaben die notwendige Planrechtfertigung fehlt, weil dessen Verwirklichung nicht beabsichtigt oder die Planung objektiv nicht realisierungsfähig ist. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung darf nicht ausgeschlossen sein, dass das planfestgestellte Vorhaben auch verwirklicht wird. Die Planfeststellungsbehörde hat bei der Planfeststellung dabei vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Vorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen.

„Es trifft zwar zu, dass durch die einseitige Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien europaweit die Geschäftsmodelle für konventionelle Gas- und Kohlekraftwerke, aber auch für Speicher verloren gegangen sind. Da die Energiewende ohne flexible Gaskraftwerke und Stromspeicher – jeglicher Art – aber nicht gelingen wird, rechne ich in naher Zukunft mit einer Änderung der Rahmenbedingungen dahin, dass sich auch Stromspeicher künftig wieder in vernünftigen Zeiträumen amortisieren werden“, erklärte Erster Landesbeamter Jörg Gantzer. Zudem hat der Vorstand der Schluchseewerk AG in den letzten Wochen mehrmals verdeutlicht, dass das Planfeststellungsverfahren für das Projekt Atdorf fortgeführt werden soll. Erst nach Abschluss des Verfahrens und in Kenntnis der Gesamtkosten, die nur unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen und den daraus resultierenden Kosten verlässlich zu ermitteln seien, könnten der Aufsichtsrat und der Vorstand darüber entscheiden, ob das Vorhaben tatsächlich durchgeführt werde. „Diese Aussagen stellen weder die Planrechtfertigung noch das Sachbescheidungsinteresse in Frage“, so Erster Landesbeamter Jörg Gantzer. 

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