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Der Regierungsrat befürwortet die Stärkung der nationalen Stipendienharmonisierung

Der Regierungsrat begrüsst in der eidgenössischen Vernehmlassung grundsätzlich die Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes. Er spricht sich aber für eine subsidiärere Gesetzgebung und eine Ausdehnung der Ausbildungsförderung auch des Bundes auf die Sekundarstufe II aus. Zudem wird ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes eingefordert, um die materielle Harmonisierung der Ausbildungsvoraussetzungen voranzubringen. Die Gesetzesrevision sieht eine bessere nationale Harmonisierung des Stipendienwesens vor.

Mit der Totalrevision des Ausbildungsgesetzes legt der Bund einen indirekten Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative des Verbands schweizerischer Studierender (VSS) vor. Die VSS-Initiative wird sowohl konzeptuell (Förderung der alleinigen Zuständigkeit des Bundes) wie vom Zeitpunkt her (Konkurrenzierung des Konkordats) als problematisch beurteilt.

Der Regierungsrat begrüsst, dass der Bundesrat die Harmonisierungsbewegung auf der Ebene der Bundesgesetzgebung verstärkt. Er beantragt aber in der Vernehmlassung, das Bundesgesetz stärker subsidiär anzulegen. Ausserdem weist er darauf hin, dass eine national koordinierte Stipendienpolitik ein höheres finanzielles Engagement des Bundes erfordert.

In der Schweiz ist die Vergabe von Stipendien oder Darlehen an Ausbildungswillige kantonal geregelt. Dies führt dazu, dass neben sozialen und geschlechtlichen Kriterien insbesondere auch regionale Rahmenbedingungen die Ausbildungschancen auf der Sekundarstufe II und auf der tertiären Ebene mitbestimmen. Unser hochtechnisierter Wissensstandort versäumt es auf diese Weise, sein Bildungspotenzial optimal auszuschöpfen. Das ist angesichts der in letzter Zeit wieder intensivierten Diskussion über den Import von Akademikerinnen und Akademikern sowie Fachkräften unbefriedigend.

Der Kanton Basel-Stadt hat sich deshalb im Rahmen der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) für eine Verbesserung der nationalen Harmonisierung des Stipendienwesens eingesetzt. Im Jahr 2009 konnte der Vorschlag eines interkantonalen Stipendienkonkordats von der Plenarversammlung der EDK verabschiedet werden. Inzwischen ist das Quorum von zehn beitretenden Kantonen erfüllt, mit einer Inkraftsetzung des Konkordats ist demnächst zu rechnen.

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