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  • 13. Mai 2013

Cypermobbing am Hochrhein

Von patriarch

Stockach - In regelmäßigen Abständen erscheinen junge Frauen bei der Polizei und holen sich Rat oder erstatten Anzeige weil sie eine Verletzung ihres höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201 a Strafgesetzbuch) und deren ungewollte Verbreitung befürchten oder sich damit konfrontiert sehen. Am Sonntagnachmittag erschien eine 19 Jahre alte Frau aus einer Umlandgemeinde und erklärte, dass sie vor einem Jahr in der Berufsschule einen etwa gleichaltrigen Mann kennengelernt habe, den sie damals attraktiv gefunden habe.

Auf mehrfaches Bitten habe sie ihm einige Fotos geschickt, die sie nur spärlich und gar nicht bekleidet gezeigt haben. Nun sei es zu Streitigkeiten gekommen, weil der 22 Jahre alte Mann aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis damit drohte die damals übersandten Bilder in einem sozialen Netzwerk, bzw. unter Schülern der Schule zu veröffentlichen. Im Zusammenhang mit einem Treffen im Stadtgarten wurde die Frau am Sonntag wohl eingeschüchtert und es kam zu einer Rangelei zwischen dem 22-Jährigen und dem heutigen Freund der Frau, weil der 22-Jährige sich geweigert haben soll die Bilder von seinem Handy zu löschen. Polizeibeamte konnten telefonisch eine Gefährderansprache durchführen. Der 22-Jährige will Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den heutigen Freund der Frau stellen. Die Polizei bittet darum umso intensiver zu prüfen je intimere Aufnahmen anderen zugänglich gemacht werden sollen, da solche Aufnahmen bei folgenden Streitigkeiten oft als Druckmittel eingesetzt werden und die Geschädigten keinen Einfluss mehr auf deren Verbreitung haben.


Ressort: Uncategorised