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Streiten statt schlichten?

Überparteiliches Komitee sagt NEIN zur Mietinitiative und zur Abwertung der Schlichtungsstelle

Gegen die Volksinitiative „Gebührenfreies und faires Mietverfahren für alle“ hat sich ein Überparteiliches Komitee bestehend aus Vertretern von HEV Basel-Stadt, SVIT beider Basel, CVP, FDP, GLP, LDP und SVP formiert, welches sich gegen die damit verbundene Abwertung der Staatlichen Mietschlichtungsstelle wehrt und für ein Nein eintritt. Das Überparteiliche Komitee „JA zur Schlichtungsstelle!“ hat an ihrer heutigen Pressekonferenz die Argumente für ein Nein zur Initiative dargelegt.

An ihrer heutigen Pressekonferenz haben Vertreter von Verbänden und Parteien dargelegt, weshalb am 22. September 2013 die Volksinitiative „Gebührenfreies und faires Mietverfahren für alle“ abgelehnt werden muss. Die Initiative, welche verlangt, dass sämtliche Verfahrensstufen bis an das Appellationsgericht nicht durch die Erhebung von Gerichtskosten und Auslagen belastet werden, hätte eine Entwertung der Schlichtungsstelle zur Folge. Dagegen wehrt sich das Überparteiliche Komitee „JA zur Schlichtungsstelle!“ welches u.a. vom HEV Basel-Stadt, dem SVIT beider Basel und den Parteien CVP, FDP, GLP, LDP und SVP unterstützt wird.

Bei Annahme der Initiative verlöre die Staatliche Mietschlichtungsstelle an Bedeutung. Das heutige Verfahren gewährleistet, dass ein für alle Parteien angemessener Schiedsspruch zu Stande kommt. Es kann nicht sein, dass nun eine Partei nach dem Schlichtungsverfahren den Gerichtsweg beschreitenkann, ohne dass sie die Kosten hierfür zu tragen hat. Damit verliert die Schlichtungsstelle und das damit verbundene Schlichtungsverfahren Bedeutung und Gewicht, die Schlichtungsfunktion würde entwertet. Zudem gilt festzuhalten, dass das Schlichtungsverfahren schon heute kostenlos ist.

Viele Mietstreitigkeiten, die bis anhin vor der Schlichtungsstelle erledigt worden sind, gehen bei Annahme der Initiative weiter vor Gericht. Dies wird insbesondere Bagatellfälle betreffen, deren Gerichtskosten den Forderungsbetrag übersteigen. Dieser kostenlose Weiterzug würde dazu führen, dass der Steuerzahler den Parteien die Kosten der Fortsetzung des Streitfalls finanzieren müsste – dabei sind schon heute die Prozesskosten bei Mietrechtsfällen auf 30% reduziert, und es gibt zudem auch die Möglichkeit des Kostenerlasses für diejenigen, die das Kostenrisiko aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragen können.

Das Überparteiliche Komitee unterstützt deshalb auch die Argumentation des Regierungsrates, welcher die Initiative klar ablehnt und in seinem Bericht festhält, dass die heutigen Regelungen die Anliegen der Initianten bereits ausreichend berücksichtigen. Wie auch das Überparteiliche Komitee, befürchtet der Regierungsrat, dass die Stellung und Autorität der Mietschlichtungsstelle erheblich geschwächt würde und das Ziel der Zugangserleichterung zur Rechtsprechung mit der Initiative verfehlt wird.

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