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Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne

Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, dennoch bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 wählen können. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.

www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=544283

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