Mai 09, 2026
Zeugenaufruf nach Treppensturz
Konstanz (ots) - Auf dem Gelände des Zentrums für Psychiatrie Reichenau ist am Montag, gegen 16:30 Uhr, eine Rollstuhlfahrerin am Fuße…
Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, dennoch bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 wählen können. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.
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