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Betreffend neu zu schaffende Funktion bei der Kantonspolizei Basel-Stadt

Polizeiliche Sicherheitsassistenz (PSiA)

Per August 2014 werden bei der Kantonspolizei Basel-Landschaft sieben weitere Polizeiliche Sicherheitsassistentinnen und –assistenten angestellt. Die Polizeiliche Sicherheitsassistenz (PSiA) ist eine vor kurzer Zeit neu geschaffene Funktion bei der Polizei Basel-Landschaft. Deren Mitarbeitende werden hauptsächlich für folgende Aufgaben eingesetzt:

  • Gefangenentransport und Gerichtsvorführungen
  • Vollzug der betreibungsamtlichen Vorführungen
  • Vollzugsrequisition zu Lenkerermittlungen und Motorfahrzeugkontrolle
  • Begleitung von Ausnahmetransporten
  • Einsatzunterstützung bei Ordnungsdiensten
  • Unterstützung bei verkehrspolizeilichen Einsätzen

Die Polizei des Kantons Basel-Stadt kennt gemäss § 20 Abs. 2 des Polizeigesetzes (PolG) so genannte „Polizeidienstangestellte“, welche Angehörige des Polizeikorps sind und polizeiliche Handlungen in einem Teilbereich ausüben, welcher sich v.a. auf den Verkehrsdienst und die Unterstützung anGrossanlässen beschränkt.

Die Grundausbildung zum/r Polizeilichen SicherheitsassistentIn dauert bei der Kantonspolizei Basel-Landschaft fünf Monate und ist somit kürzer als diejenige zum Polizeibeamten. Die für den Assistenzdienst notwendigen Inhalte werden dennoch praxisnah vermittelt. Zusätzlich zum Unterricht werden die notwendigen Handlungsgrundlagen im Rahmen eines Praktikums im eigenen Korps weiter vertieft. Der Bildungsgang wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Im Anschluss leisten
sie ihren Dienst uniformiert und bewaffnet.

Um die knappen Ressourcen der Kantonspolizei Basel-Stadt möglichst effizient zu nutzen, erscheint es sinnvoll, dass auch der Kanton Basel-Stadt eine entsprechende Ausbildung anbietet und die Funktion des Polizeilichen Sicherheitsassistenten schafft. Die Anzugsstellenden bitten den Regierungsrat daher zu prüfen und zu berichten, ob auch die Kantonspolizei Basel-Stadt die Funktion des Polizeilichen Sicherheitsassistenten einführen kann und diese mit o.g. Aufgaben (analog Kanton Basel-Landschaft) ausstatten kann.

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