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  • 13. November 2013

Entsorgen - aber richtig!

Von Tiger Gironimo
Keine Mitnahme von Gelben Säcken mit gewerblichen Verpackungen

Immer wieder füllen Gewerbebetriebe die Gelben Säcke mit gewerblichen Verpackungen, die nicht über das Rücknahmesystem gemäß Verpackungsverordnung lizenziert sind. Diese Praxis verursachte in der Vergangenheit im Landkreis Waldshut immer wieder einen immensen Mehrverbrauch an Gelben Säcken und dementsprechend hohe Kosten des Entsorgers. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass gemäß Verpackungsverordnung nur Verkaufsverpackungen von Waren, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, in die Gelben Säcke dürfen. Die Gelben Säcke dürfen somit nicht zur Entsorgung von gewerblichen Verpackungen genutzt werden. Deshalb wird das Entsorgungsunternehmen künftig falsch befüllte Gelbe Säcke beanstanden
und nicht mitnehmen.

Mitnahme von Kartonage neben Blauen Tonnen nur in haushaltsüblichen Mengen

Bei der Leerung der Blauen Tonnen häufen sich die Fälle, in denen große Mengen von Kartonage (bis zu 6 cbm) neben den Blauen Tonnen zur Abholung bereitgestellt werden. Aus diesem Anlass weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft darauf hin, dass Kartonagen neben Blauen Tonnen nur in haushaltsüblichen Mengen mitgenommen werden. Eine haushaltsübliche Menge umfasst ca. 0,5 cbm Kartonagen. Größere Mengen an Kartonage, insbesondere aus gewerblicher Herkunft, sind daher über die Recyclinghöfe des Landkreises Waldshut selbst zu entsorgen. Werden Kartonagen ohne eine Blaue Tonne zur Abfuhr bereitgestellt, werden diese nicht mitgenommen. Diese Kartonagen sind über die Recyclinghöfe selbst zu entsorgen.


Ressort: Uncategorised