„Die Welt geht Baden“ ist eine Bereicherung für Usedom
Das BikiniARTmuseum beabsichtigt, in den Kaiserbädern in Usedom eine große und bislang nirgendwo dagewesene Ausstellung über die weltweite Badekultur zu inszenieren. Dabei sollte als Referenz an Usedom eine besondere Aufarbeitung der Insel und der Ostsee stattfinden. Zwei Jahre recherchierte dafür ein Team unter Einbindung des Bademodensammlers Jürgen Kraft, des Ortshistorikers Fritz Spalink und der Berliner Archivarin und forschenden Sängerin Evelin Förster. Große Aufmerksamkeit wäre garantiert gewesen. Nutznießer wären zweifelsfrei Kultur und Tourismus in Usedom und den Kaiserbädern. Fast zwei Jahre torpedierte aber das Bauamt in Greifswald das Vorhaben. Den Ausstellungsträgern schlug von Anfang an eine voreingenommene, ablehnende und nicht ansatzweise kooperationsbereite Haltung entgegen. Der Bauantrag wurde nunmehr abgelehnt. Die Ablehnung ist fehlerhaft und haarsträubend. Deshalb hat man nun auch entschieden, gegen die Ablehnung fristwahrend Widerspruch einzulegen und vor der Begründung erst einmal Akteneinsicht zu nehmen. Weiterhin wird man parallel nochmals einen Antrag auf ein „Fliegendes Bauwerk“ stellen, da sich die Rahmenbedingungen und Vorgaben der Bundesregierung durch den Regierungswechsel und der anhaltenden desolaten Wirtschaftslage in Deutschland deutlich hinsichtlich großzügiger Genehmigungspraxis geändert hat.
Marco Preißer vom Entwicklungsteam: „Wir haben insbesondere aus dem Kulturbereich enormen Zuspruch für unser Vorhaben und Unverständnis über die ablehnende Haltung der Baubehörde erhalten. Insbesondere der Inselhistoriker Fritz Spalink stellte öffentlich klar, wie wichtig die Ausstellung „Die Welt geht Baden“ mit einer sensiblen Aufarbeitung der Badekultur des eigenen Ostsee-Küstenabschnittes für Usedom hat“.
Die Ausstellung „Die Welt geht Baden“ sollte in einem 800 qm Pavillon als temporäre Architektur auf dem großen Grenzparkplatz von Ahlbeck stattfinden. Der ausgesuchte Pavillon ist ein genormtes und mit allen Prüfungen versehenes Zelt, das als sog. „fliegender Bau“ in ganz Deutschland für Großevents im Einsatz ist, auch für längere Zeit. Überall in Deutschland wurde das Zelt in dem vom Gesetzgeber dazu extra geschaffenen vereinfachten Verfahren als „fliegendes Bauwerk“ genehmigt. Ein Beispiel: Als der SSV Ulm überraschend 2024 in die zweite Bundesliga aufgestiegen war und man dafür keine ausreichende Infrastruktur hatte, wurde für mehrere Jahre exakt der baugleiche Pavillon mit dem identischen Bauprüfbuch zur Nutzung für hunderte VIP-Gäste einfach und schnell als „fliegender Bau“ genehmigt und aufgestellt. Das Gleiche wäre auch auf Usedom möglich gewesen. Die ausgesuchte Örtlichkeit, der Grenzparkplatz, ist seit vielen Jahren Bestand. Er ist im gültigen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet“ ausgewiesen. Direkte Nachbarn sind die Bahn mit dem Bahndamm, eine Landesstrasse mit erheblichem Grenzverkehr und Tourismushaltestelle, ein Zollgebäude, Gastronomiegebäude und weitere Parkplätze. Auf dem Parkplatz fand auch schon eine Sandskulpturenausstellung in einem deutlich größeren Zelt statt.
Alles wäre daher möglich und machbar gewesen. Die Macher gingen daher auch fest davon aus, dass es in Usedom schnell geht. Das Gegenteil war der Fall. Das Bauamt wehrte sich gegen das vereinfachte Verfahren als fliegendes Bauwerk vehement. Man wollte unbedingt ein Baugenehmigungsverfahren. Dabei suggerierte man den Betreibern aber eine zügige und unkomplizierte Bearbeitung und eine Genehmigungsfähigkeit. Dazu kam es aber nicht. In dem nun vorliegenden ablehnenden Bescheid kommen dann Argumente, wie die Entstehung und Verfestigung einer „Splittersiedlung“, der Schutz „naturgegebener Bodennutzung“ und „Erholungslandschaft“ und eine fehlende Erschließung. „Viele Menschen sind auf mich zugekommen. Selbst der Baurechtslaie schüttelt hier ungläubig den Kopf, das ist doch keine grüne Wiese und mit dem vorübergehenden Pavillon wird kein einziger Baum oder Strauch berührt“, so Jürgen Kraft. Der beratende Jurist dazu: „Das Landratsamt hat im Ablehnungsbescheid den Flächennutzungsplan einfach weggelassen. Das Landratsamt kannte den Flächennutzungsplan aber, denn es hat ihn selbst vor Jahren in Kenntnis des Bestandes genehmigt. Die Außerachtlassung des Plans stellt einen Ermessensfehlgebrauch dar. Das Argument einer Verfestigung einer Splittersiedlung ist abwegig. Aufgrund der Lage des Grenzparkplatzes und der dort schon seit Jahrzehnten vorhandenen Bebauung verfestigt sich hier nichts. Ein Schutz von Natur und Landschaft ist im vorliegenden Einzelfall abwegig.“ Auch der weitere Einwand der nicht gesicherten Erschließung greift nicht. Dazu der planende Architekt: „Die Erschließung ist komplett vorhanden, sonst gäbe es keinen Parkplatz und keine Gebäulichkeiten dort. Die Lösung von Detailfragen, die den Zeltpavillon betreffen, insbesondere auch der wichtige Brandschutz, kosten Zeit und Geld. Diese werden in normalen Verfahren beauftragt, wenn die Baubehörde signalisiert, dass man jetzt prinzipiell durch ist oder sie setzt es als Auflage in die Baugenehmigung. Diese Ausgaben zu einem Zeitpunkt zu fordern, wo die Baubehörde noch prinzipielle Bedenken hat, siehe Splittersiedlung und Natur, ist unangemessen und defacto rausgeschmissenes Geld.“
Vielleicht gibt es doch noch eine zeitnahe Lösung, ansonsten sind Kultur, Tourismus und Wirtschaft die Verlierer, abgesehen von dem nachhaltigen Imageschaden, durchaus mit Auswirkungen auf zukünftige Investoren.