- Täuschend echt
Selbst im direkten Vergleich ist der Unterschied kaum auszumachen.
Für einen Verbraucher, der sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gewendet hat, bestand daher kein Anlass zur Skepsis. Er nutzte einen privaten Online-Service zur Rentenauskunft, ohne das zu erkennen – und zahlte für eine Auskunft, die eigentlich kostenlos ist. Farben, Logo, Name, Seitenaufbau und sogar die Internetadresse orientierten sich eng am offiziellen Angebot. Die Texte waren fehlerfrei formuliert, die Nutzerführung klar strukturiert. Dass es sich nicht um die offizielle Webseite der Deutschen Rentenversicherung handelte, zeigte sich erst im Nachhinein – beim genaueren Hinsehen, etwa durch kleine Buchstabendreher in der Internet-Adresse, und beim Blick ins Impressum. Der Anbieter hat seinen Sitz im Vereinigten Königreich.
Der Fall zur Rentenauskunft steht dabei nicht allein für sich. Vergleichbare kostenpflichtige Umwege finden sich auch in anderen Bereichen der digitalen Verwaltung – etwa bei Personenstandsdokumenten, Meldeangelegenheiten oder Einträgen in öffentliche Register. Gemeinsam ist diesen Angeboten, dass sie offiziell wirken, tatsächlich aber von privaten Anbietern betrieben werden und kostenpflichtig sind.
Die rechtliche Bewertung solcher Angebote hängt stark vom Einzelfall ab. Problematisch kann es etwa werden, wenn der Eindruck entsteht, es handele sich um ein offizielles Angebot, obwohl tatsächlich nur eine private Vermittlung erfolgt. Auch die konkrete Ausgestaltung spielt eine Rolle: Behalten Verbraucher ihr gesetzliches Widerrufsrecht, oder ist die Seite so gestaltet, dass ein Vertrag nur unter Verzicht auf dieses Recht zustande kommt? Und entspricht der beworbene Leistungsumfang dem, was am Ende tatsächlich erbracht wird? Denn in der Praxis zeigt sich, dass zum Teil lediglich Formulardaten automatisiert weitergeleitet oder allgemeine Informationen bereitgestellt werden. Die eigentliche behördliche Entscheidung oder Ausstellung erfolgt weiterhin durch die offizielle Stelle – und genau diese Leistung wäre dort in der Regel kostenfrei erhältlich.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der in der Praxis immer wieder für Ärger sorgt: Nicht immer ist klar erkennbar, ob und wann ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. Gerade bei Angeboten, die wie offizielle Online-Formulare wirken, berichten Betroffene, dass sie erst spät bemerken, eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst zu haben. Dabei ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der letzte Klick eindeutig auf eine Zahlungspflicht hinweisen muss. Ob diese sogenannte Buttonlösung im Einzelfall eingehalten wird, kann im Nachgang daher entscheidend für mögliche Ansprüche sein.
„Diese Angebote haben wirklich eine neue Qualität erreicht – und die Verwechslungsgefahr wird weiter zunehmen“, betont Karolina Wojtal, Juristin und Co-Leiterin des EVZ. „Künstliche Intelligenz ermöglicht es, Layouts und Texte schnell und präzise an offizielle Webseiten anzugleichen. Für Verbraucher wird es dadurch immer schwieriger, private Dienste von staatlichen Angeboten zu unterscheiden.“
Bei digitalen Verwaltungsangeboten lohnt es sich daher, genauer hinzuschauen:
- Analysieren Sie die URL. Jeder Buchstabe in der Internetadresse zählt. Schon kleine Abweichungen können auf private Anbieter hinweisen.
- Verlassen Sie sich nicht auf die Reihenfolge bei Google. Suchergebnisse werden auch durch Zahlungen beeinflusst. Was ganz oben steht, ist nicht automatisch relevant oder offiziell, sondern schlicht eine bezahlte Werbeanzeige.
- Geben Sie sensible Daten wie die Sozialversicherungsnummer nicht leichtfertig weiter.
- Prüfen Sie das Impressum. Es zeigt, wer hinter dem Angebot steht und aus welchem Land es betrieben wird. Ein fehlendes Impressum ist ebenfalls ein Warnsignal.