
- 13. Mai 2025
Keine hochgiftigen Biozide im Schweizer Wald
Bund will gefährliche Substanzen zulassen:
Im Wald sollen neu zahlreiche für Mensch und Umwelt sehr toxische Biozide eingesetzt werden dürfen. Diese Substanzen sind teils extrem gewässer-, insekten-, vogel- und säugetierschädliche Gifte, die sogar in der Landwirtschaft längst verboten sind oder gar nie zugelassen waren. Deshalb fordern die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) einen Verzicht auf die Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV).
Die vorliegende Revision der ChemRRV würde diese sehr umweltschädigenden Substanzen im Wald ausnahmsweise zulassen. Die Erfahrungen mit solchen «Ausnahmebewilligungen» sind jedoch schlecht: Schon bei der Bekämpfung des Borkenkäfers mit Insektiziden (sogenannte Rundholzspritzung) machten Kantone die Ausnahme zur Regel, wie AefU-Recherchen aufzeigten. Die Folge: Arbeiter:innen versprühten grosse Mengen hochgiftiger und teilweise sogar verbotener Insektizide im Wald.AefU
Alternativen zum Gifteinsatz nicht geprüft
Die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse ist der Treiber der Revision. Es fehlen jedoch Alternativen zum Biozideinsatz (z.B. Hitze, Förderung Nützlinge, Stärkung Resilienz der z.T. überzüchteten Bienenvölker), geschweige denn ein Vergleich der Methoden. Und dies, obwohl der vorliegende Änderungsvorschlag der ChemRRV selbst verlangt, dass eine Ausnahmebewilligung nur möglich sei, wenn u.a. «keine anderen geeigneten Massnahmen zur Verfügung stehen, welche die Umwelt weniger belasten».
Für die Biozide, die künftig im Wald angewendet werden sollen, erfolgte auch keine Risikofolgeabschätzung. So fehlt auch bei mit Bioziden vergifteten Hornissen-Nester das Wissen, welche Wirkung z. B. der Verzehr der nun toxischen Insekten für Vögel oder auch für Haustiere haben.
Gefährdung von Mensch ...
Die Biozide, die jetzt neu im Wald zugelassen werden sollen, dürften nicht nur gegen die Asiatische Hornisse oder z. B. die Kirschessigfliege zum Einsatz kommen, sondern entsprechend dem vorliegende Text gegen alle «invasiven gebietsfremden» Arthropoden (Insekten, Spinnen, Krebstiere). Davon werden via internationalen Güterverkehr und wegen der Klimaerwärmung künftig noch viele in die Schweiz kommen. Hier gilt es anzusetzen.
Der Biozid-Einsatz im Wald gefährdet auch unsere Gesundheit. Denn viele Grundwasserpumpwerke und Quellwasserfassungen haben ihr Einzugsgebiet ganz oder grösstenteils im Wald. Dort ausgebrachte, hochtoxische Biozid-Wirkstoffe und ihre Metaboliten können also das Trinkwasser verschmutzen.
... und Umwelt
Der Biozid-Einsatz im Wald würde auch unzählige Nicht-Zielorganismen treffen: Andere Insekten (wobei bereits ein massives Insektensterben herrscht), namentlich Honig- und Wildbienen (v.a. letztere entscheidend für die Bestäubung) sowie Vögel und Fledermäuse können den toxischen Substanzen direkt zum Opfer fallen. Letztere würden auch durch Nahrungsmangel dezimiert, denn viele sind mindestens während der Fortpflanzungszeit auf Insektennahrung angewiesen. Das so geschwächte Ökosystem wäre noch anfälliger auf invasive Arten, was in der vorliegenden Logik zu noch mehr Biozid-Einsatz führen würde – eine unsinnige, schädliche und erst noch kostspielige Spirale. Das zeigt: Es ist widersinnig, mit Bioziden die Biodiversität vor fremden Arten schützen zu wollen, während diese Biozide gleichzeitig die einheimischen Arten und damit genau diese Biodiversität schädigen.
Revision der Verordnung stoppen
Die AefU fordern, dass die Überarbeitung der ChemRRV abgebrochen wird und hochgiftige Biozide im Wald weiterhin verboten bleiben.
Comments powered by CComment