- 30. April 2020
Kostenpflichtige Leerung falsch befüllter Biotonnen
Seit dem 27. April werden falsch befüllte Biotonnen im Landkreis Waldshut nicht mehr geleert und bleiben stehen. Dabei erhält eine falsch befüllte Biotonne eine sogenannte rote Karte. Mit dieser roten Karte erhält der betroffene Haushalt Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne und zur Entsorgung des mit Störstoffen durchmischten Biomülls.
Zu den Störstoffen zählen alle Stoffe, die nicht biologisch abbaubar sind und nicht in die Biotonne dürfen, wie z.B. Kunststoffbeutel (auch biologisch abbaubare Kunststoffbeutel), Metalle, Restmüll, Wertstoffe etc.
Bleibt eine Biotonne ungeleert stehen, hat der betroffene Haushalt zwei Möglichkeiten:
- Er sortiert die Störstoffe aus der Biotonne und stellt diese bei der nächsten turnusmäßigen Biotonnen-Leerung in 14 Tagen wieder zur Abfuhr bereit.
- Die Biotonne wird in der darauffolgenden Woche bei der Restmüllabfuhr zur Leerung bereitgestellt. Für diese Leerung wird eine Sondergebühr erhoben. Diese entspricht der Leerungsgebühr einer Restmülltonne mit dem entsprechenden Volumen der Biotonne.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass aufgrund der dargestellten Regelung in Restmüllwochen künftig immer wieder auch Biotonnen zur Leerung am Straßenrand bereitstehen werden. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Sonderleerung von falsch befüllten Biotonnen. An der Regelabfuhr der Biotonne im wöchentlichen Wechsel mit der Restmüllabfuhr ändert sich hierdurch nichts.
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