- 25. Oktober 2021
Vermehrte Entsorgung von Abfall in den Wäldern
Seit mehreren Wochen beobachten Mitarbeiter des Kreisforstamts Waldshut, dass vermehrt größere Mengen von Müll in den Wäldern abgelagert werden. Das Kreisforstamt weist deshalb darauf hin, dass die Entsorgung von Abfall im Wald, in der freien Landschaft oder auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese werden zur Anzeige gebracht.
In den vergangenen Wochen wurden vermehrt größere Mengen Müll in den Wäldern des Landkreises abgelagert. Die Mitarbeiter des Kreisforstamts sichteten unter anderem abgestellte Müllsäcke, Altreifen und Sperrmüll. Auch Gartenabfälle werden regelmäßig im Wald entsorgt. Letztere fördern die Verbreitung von eingeführten, nicht heimischen (Zier-)Pflanzen, wie dem Indischen Springkraut oder der Knöterich-Arten. Durch ihre enorme Wuchskraft sind viele dieser als Neophyten bezeichneten Pflanzen eine Gefahr für die heimische Flora. Die Bekämpfung solcher Pflanzen ist sehr aufwändig und es entstehen erhebliche Kosten.
Besonders an den Waldeingängen wird immer wieder unrechtmäßig entsorgter Unrat gefunden. Außerdem wird Abfall versteckt in den Wäldern abgeladen. Die teils großen Mengen lassen darauf schließen, dass der Kehricht mit Traktoren in den Wald gefahren wurde. Unter dem entsorgten Müll ist häufig auch Bauschutt, welcher bisweilen für die Befestigung von Fahrwegen genutzt wird. Aufgrund der Bedenklichkeit des Materials ist sowohl die Abladung als auch die Nutzung als Befestigung verboten. Durch den Regen können giftige, im Bauschutt enthaltene Stoffe ausgewaschen werden und gelangen auf diesem Weg in die Waldböden.
Das Kreisforstamt Waldshut weist darauf hin, dass die Entsorgung von Abfall im Wald, in der freien Landschaft oder auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese werden zur Anzeige gebracht. Die illegale Entsorgung von Abfällen aller Art ist umweltschädlich. Neben der Verunstaltung der Landschaft belasten diese die Natur und stellen auch Gefahren für Wildtiere dar. Diese können sich verfangen und infolgedessen zu Tode kommen. Gleichzeitig entstehen für die Beseitigung Kosten, die der Steuerzahler zu tragen hat.
Comments powered by CComment