- 29. März 2019
Jetzt sind die Landesinnenminister in der Pflicht
BdSt-Präsident Reiner Holznagel zu Polizei-Zusatzkosten für Hochrisiko-Fußballspiele
„Das Bundesverwaltungsgericht hat heute für Klarheit gesorgt – das begrüßen wir als Bund der Steuerzahler. Demnach ist es eindeutig: Gebührenbescheide sind grundsätzlich rechtens. Unserer Ansicht nach sind jetzt die Landesinnenminister in der Pflicht: Ich fordere die Innenministerkonferenz auf, dieses Thema mit großer Dringlichkeit zu behandeln, um eine bundesweit einheitliche Lösung zu schaffen. Wir wollen keinen Flickenteppich – das wäre absolut hinderlich! Sowohl Steuerzahler und Fußballfans als auch die Deutsche Fußball Liga und die Vereine brauchen in diesen Fragen rund um Hochrisikospiele eine verlässliche und deshalb abgestimmte Linie.
Gerade für den Fußball kann eine unbürokratische Fonds-Regelung interessant sein – in diesen Fonds könnten Veranstalter einzahlen. Über eine solche Lösung müssten sich dann die Länder gemeinsam mit der Deutschen Fußball Liga verständigen. Ziel wäre, die Kosten für die Gesamtheit der Steuerzahler zu minimieren sowie auf bürokratische und unterschiedliche Gebührenbescheide zu verzichten. Solange die Innenministerkonferenz keine Beschlüsse gefasst hat, ist nämlich das einzelne Bundesland aufgefordert, die polizeilichen Zusatzkosten für Hochrisikospiele in Rechnung zu stellen.“
Im Rechtsstreit um Kosten für zusätzliche Polizeikräfte bei Hochrisiko-Spielen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Fall zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen verwiesen. Klar ist, dass die Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig ist. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht Bremen Details zur Gebührenbemessung klären.
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