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Grundsteuererklärung: Abgabe unbedingt ratsam
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  • 21. Februar 2023

Grundsteuererklärung: Abgabe unbedingt ratsam

Von Vermieterwelt Presse

Immobilienexperte Matthias Heißner rät Immobilieneigentümern nach wie vor, Grundsteuererklärungen auch verspätet abzugeben. Der Grund: Schätzungen wirken sich „selten zugunsten des Eigentümers aus“

Stuttgart. Die Abgabe der Grundsteuererklärung hat Immobilieneigentümer 2022 und auch Anfang des Jahres 2023 bundesweit bewegt. In Bayern ist seit der Verlängerung um weitere drei Monate ein späteres Ende in Sicht. Immobilienexperte und Geschäftsführer der Vermieterwelt GmbH lässt den Prozess Revue passieren: „Schon zu Beginn war eines klar: Der Prozess war zum Scheitern verurteilt. Es gab zu viele Unklarheiten, die nicht rechtzeitig angegangen wurden.“ Die Unsicherheit von Eigentümern habe sich in der späten Abgabe vieler Grundsteuererklärungen bemerkbar gemacht, so der Immobilienexperte. Auch nach der Verlängerung der Frist waren kurz vor dem Abgabetermin nur etwa die Hälfte aller Grundsteuererklärungen eingegangen. „Die Verlängerung der Abgabefrist hat dabei nicht bei dem eigentlichen Problem angesetzt, sondern es nur weiter nach hinten verlagert“, kritisiert Heißner.

Grundsteuerbescheide prüfen

Auch im Februar sind bei Weitem nicht alle benötigten Erklärungen eingegangen. Zunächst sollen nun Erinnerungsschreiben verschickt werden, auch Verspätungszuschläge sind möglich. Wenn Eigentümer nach Eingang des Erinnerungsschreibens nicht tätig werden, müssen sie damit rechnen, dass das zuständige Finanzamt das Grundeigentum schätzt. „Ich rate jedem Eigentümer, die Grundsteuererklärung dringend einzureichen, falls noch nicht geschehen. Wenn das Eigentum geschätzt werden muss, wirkt sich das selten zugunsten des Eigentümers aus“, rät der Geschäftsführer der Vermieterwelt. Sobald nach der Abgabe die Grundsteuerbescheide eingehen, sollten Eigentümer zudem genauestens prüfen, ob alle Angaben korrekt sind. „Zur ersten Überprüfung können Grundsteuerrechner hilfreich sein. Ansonsten sollten Eigentümer zur Prüfung des Bescheids zum Beispiel den steuerlichen Rat eines Steuerberaters einholen", sagt Heißner. „Wenn etwas nicht korrekt ist, bleibt nur ein Monat Zeit, um Einsprüche einzulegen.“


Ressort: Wirtschaft

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