
- 27. Juli 2026
Sommerurlaub mit der Drohne: Was in Europas Waldbrandgebieten gilt
Leipzig - Millionen Deutsche verbringen derzeit ihren Sommerurlaub in den beliebten Ferienregionen Südeuropas. Gleichzeitig kämpfen zahlreiche Urlaubsländer am Mittelmeer mit schweren Waldbränden. Besonders betroffen sind derzeit Frankreich, Spanien, Italien, Griechenland und die Türkei. Wer seine Drohne im Gepäck hat, sollte jetzt besonders vorsichtig sein. Private Drohnen können den Luftraum für Löschflugzeuge und Rettungshubschrauber blockieren und so Rettungseinsätze verzögern. Das Fach- und Verbraucherportal Drohnen-Camp erklärt, welche Regeln jetzt gelten und worauf Urlauber besonders achten sollten.
Wenn ein Waldbrand außer Kontrolle gerät, sind Drohnen längst Teil der Rettung: Einsatzkräfte setzen sie ein, um Glutnester aus der Luft aufzuspüren, Löschflugzeuge zu koordinieren oder vermisste Menschen zu finden. Genau deshalb wird es gefährlich, wenn private oder gewerbliche Drohnen unangemeldet in dasselbe Einsatzgebiet fliegen: Sie blockieren den Luftraum, den die Rettung gerade dringend braucht. Die französische Luftfahrtbehörde DGAC hat deshalb Mitte Juli ein eindringliches Sicherheitsbulletin an alle Drohnenpiloten verschickt, mitten in einer der schwersten Waldbrandsaisons, die Europa seit Jahren erlebt.
Waldbrände treffen beliebte Urlaubsregionen
In Spanien wütet der bislang schwerste Waldbrand des Jahres in der Region Guadalajara mit rund 32.000 Hektar verbrannter Fläche. Anfang Juli forderte ein Feuer bei Los Gallardos in Andalusien 13 Todesopfer und zählt damit zu den tödlichsten Waldbränden der spanischen Geschichte.
Frankreich erlebt eines der schwersten Waldbrandjahre seiner Geschichte. Seit Jahresbeginn sind dort bereits mehr als 100.000 Hektar Wald- und Vegetationsfläche verbrannt. Besonders dramatisch ist die Lage derzeit in der Region Gironde bei Bordeaux. Dort mussten Hunderttausende Menschen ihre Häuser verlassen. Frankreich hat inzwischen den EU-Katastrophenschutzmechanismus aktiviert, internationale Löschflugzeuge unterstützen die Einsatzkräfte. Das französische Militär setzt zudem Transportflugzeuge vom Typ A400M zur Brandbekämpfung ein.
Von zahlreichen Wald- und Vegetationsbränden betroffen sind derzeit zudem Italien, Griechenland und die Türkei – ebenfalls beliebte Reiseziele deutscher Urlauber.
In Deutschland bleibt die Waldbrandgefahr regional erhöht. In Brandenburg besteht derzeit in mehreren Landkreisen eine hohe Waldbrandgefahr.
Warum Drohnen zur Gefahr werden
Bei einem Waldbrand sind gleichzeitig viele Luftfahrzeuge im Einsatz: Löschflugzeuge, Hubschrauber und die Aufklärungsdrohnen der Behörden selbst. Die Koordination läuft dabei nicht immer über eine einzige zentrale Stelle. Die Besatzungen der Löschflugzeuge fliegen oft in geringer Höhe, bei eingeschränkter Sicht durch Rauch und unter hoher Anspannung, weil sie sich voll auf ihre Aufgabe konzentrieren müssen. Für ein plötzlich auftauchendes Luftfahrzeug, das nicht Teil des Einsatzes ist, bleiben ihnen oft nur Sekunden, um zu reagieren.
„Die meisten Piloten, die zu uns in die Schulung kommen, bereiten sich sehr sorgfältig vor. Aber ein Waldbrand mit tieffliegenden Löschflugzeugen ist eine außergewöhnliche Einsatzlage, auf die viele Drohnenpiloten bisher nicht vorbereitet wurden. Die Lehrpläne der Europäischen Drohnenführerscheine behandeln diese Situation bislang nicht“, sagt Francis Markert, Mitgründer von Drohnen-Camp und vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer für Fernpilotenzeugnisse (A2, STS).
Drohnen bei Waldbränden: Unterschiede zwischen den Ländern
Die europäische Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 legt mit der Vorschrift SERA.3101 EU-weit den Grundsatz fest: Kein Luftfahrzeug darf so betrieben werden, dass Leben oder Eigentum Dritter gefährdet werden. Das gilt ausdrücklich auch für Drohnen, in allen Mitgliedstaaten. Wie die einzelnen Länder diesen Grundsatz für den Ernstfall Waldbrand konkretisieren, unterscheidet sich allerdings deutlich.
Frankreich hat mit seiner Luftfahrtbehörde DSAC einen eigenen Referenzwert speziell für Flächenbrände definiert: mindestens 5 NM (rund neun Kilometer) rund um den Brandherd und bis zu einer Höhe von 5.000 Fuß (1.500 Metern). Mehr dazu in der Übersicht zu den Drohnen-Gesetzen in Frankreich. Diese Zone ist bewusst großzügig bemessen, weil bei einem Waldbrand tieffliegende Löschflugzeuge und Hubschrauber über kilometerlange Anflugschneisen manövrieren.
Deutschland kennt keine speziell auf Waldbrände zugeschnittene Regel, sondern eine allgemeine, siehe auch die Drohnen-Gesetze in Deutschland: Nach § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) dürfen Drohnen nicht über Unfallorten oder Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben fliegen, dazu zählen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, und auch nicht innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern dazu. Diese 100 Meter gelten für jeden BOS-Einsatz gleichermaßen, vom einzelnen Verkehrsunfall bis zum Großbrand. Sie stellen die gesetzliche Mindestanforderung dar. Gerade bei Waldbränden mit Löschflugzeugen und Hubschraubern sollten Drohnenpiloten jedoch deutlich mehr Abstand halten und sich konsequent an den Anweisungen der Einsatzkräfte sowie an möglichen temporären Flugbeschränkungen orientieren. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Einsatzleitung vor Ort ausdrücklich zustimmt. Verstöße können nach der Luftverkehrs-Ordnung mit einem Bußgeld geahndet werden, in schweren Fällen bis zu 50.000 Euro.
Spanien und Italien verzichten auf einen festen Referenzwert, siehe auch die Drohnen-Gesetze in Spanien. Die Luftfahrtbehörden AESA (Spanien) und ENAC (Italien) richten im Bedarfsfall temporäre Sperrzonen ein, die per NOTAM veröffentlicht und in Echtzeit über offizielle Apps wie ENAIRE Drones angezeigt werden. Piloten sind verpflichtet, diese Zonen vor jedem Flug selbst zu prüfen, eine pauschale Distanzangabe gibt es nicht.
Für Drohnenpilotinnen und -piloten bedeutet die uneinheitliche Rechtslage vor allem eines: Sich auf eine gemerkte Zahl zu verlassen, ist keine gute Strategie. Die deutschen 100 Meter sind ein rechtliches Minimum, kein Sicherheitsabstand für einen Löscheinsatz mit Flugzeugen. Wer sich in der Nähe eines Waldbrandes befindet, sollte unabhängig von den jeweiligen Mindestvorgaben großzügigen Abstand halten, aktuelle Behördeninformationen beachten und im Zweifel gar nicht erst starten.
Urlaub mit der Drohne: Darauf sollten Piloten jetzt achten
- In Deutschland: 100 Meter seitlicher Abstand zum Einsatzort ist die gesetzliche Untergrenze, nicht die Empfehlung. Ohne ausdrückliche Freigabe der Einsatzleitung gilt: nicht starten.
- Das Flugverbot gilt in Frankreich nicht nur für die Brandstelle selbst: Löschflugzeuge fliegen für Wassernachschub oft kilometerweit zu Seen oder Flugplätzen mit Wassertanks, sogenannten Pélicandromes. Auch dort ist Vorsicht geboten, selbst wenn dort kein Rauch zu sehen ist.
- Vor jedem Flug die landesspezifischen Kartendienste prüfen: in Deutschland das DIPUL-Kartenportal, in Frankreich das Portal der SIA, in Spanien und Italien ENAIRE Drones beziehungsweise D-Flight.
- Kurzfristige Änderungen berücksichtigen: Veröffentlichte NOTAM, sichtbare Rauchentwicklung und Ansagen der Flugsicherung ernst nehmen und sofort befolgen.
- Brände melden statt filmen: Wer selbst einen beginnenden Wald- oder Vegetationsbrand entdeckt, sollte unverzüglich die zuständigen Behörden verständigen und nicht versuchen, mit der Drohne eigene Aufnahmen anzufertigen.
„Ein einzelner unangemeldeter Drohnenflug kann einen Löscheinsatz für Minuten lahmlegen, weil die Besatzungen der Flugzeuge erst sicherstellen müssen, dass die Luft wirklich frei ist. In dieser Zeit brennt der Wald weiter. Viele Urlauber informieren sich zwar vor der Reise über die allgemeinen Drohnenregeln ihres Reiselandes. Dass sich die Situation bei Waldbränden innerhalb kürzester Zeit ändern kann oder deutlich größere Sicherheitsabstände erforderlich sind, wissen dagegen die wenigsten. Wer Rauchentwicklung oder einen laufenden Löscheinsatz sieht, sollte seine Drohne grundsätzlich am Boden lassen – auch wenn ein Start rechtlich möglicherweise noch zulässig wäre.“, sagt Francis Markert, Mitgründer von Drohnen-Camp und vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer für Fernpilotenzeugnisse (A2, STS).
Weitere Informationen zu Drohnenregeln in beliebten Urlaubsländern:
- In Deutschland: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-deutschland/
- In Frankreich: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-frankreich/
- In Spanien: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-spanien/
- In Italien: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-italien/
- Weltweit: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-weltweit/







