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Chancen auf Schadensersatz für Mercedes-Halter steigen
Schummeldiesel ©Gerald Kaufmann
  • 13. Juli 2021

Chancen auf Schadensersatz für Mercedes-Halter steigen

Von Nils Leidloff | golden-tech.de

Berlin-Schönefeld —  Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich heute abschließend mit einer Abgasskandal-Klage gegen Daimler befassen. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung im Juni deuteten die BGH-Richter bereits an, dass sie das Verfahren an das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zurückverwiesen werden. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt nachfolgend die Auswirkungen dieser Entscheidung. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die unter anderem für das erste BGH-Urteil im Dieselskandal verantwortlich ist und insgesamt mehr als 28.500 Mandanten in der Sache vertritt.

“Die Entscheidung der BGH-Richter ist als verbraucherfreundlich zu werten”, meint Claus Goldenstein und erklärt: “Zwar argumentieren die verantwortlichen Richter, dass die Verwendung des sogenannten Thermofensters nicht ausreicht, um Schadensersatzansprüche zu rechtfertigen. Aber das war bereits im Vorfeld bekannt.

Viel wichtiger ist, dass das OLG Koblenz nun prüfen muss, ob in dem Fahrzeug des Klägers eine weitere Abschalteinrichtung verbaut wurde, die einen Schadensersatzanspruch rechtfertigt. Diese Entscheidung wird auch für andere deutsche Gerichte eine Signalwirkung haben, die solchen Anschuldigungen bislang nicht ausreichend nachgegangen sind.

Insgesamt hat das Kraftfahrt-Bundesamt nämlich fünf verschiedene Abschalteinrichtungen in Daimler-Fahrzeugen entdeckt, die eindeutig auf ein sittenwidriges Verhalten seitens des Stuttgarter Autobauers hinweisen. Für betroffene PKW-Besitzer steigen die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch die BGH-Entscheidung weiter an.

Von der Entscheidung profitieren unter anderem Hunderttausende Mercedes-Halter, die sich nicht an der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes beteiligen dürfen. Während Daimler nämlich mehr als zehn Mercedes-Modelle wegen des Abgasskandals zurückrufen musste, richtet sich die Musterklage nur an die Halter bestimmter GLC- und GLK-Modelle.”

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren geht es um eine Mercedes-Benz C-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 651. Der Kläger hat das Fahrzeug im Jahr 2012 für rund 35.000 Euro erworben. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2018 mehrere Mercedes-Modelle mit diesem Diesel-Motor wegen des Abgasskandals zurückrief, ging der Halter der C-Klasse juristisch gegen den Konzern vor und forderte Schadensersatz. Sein Fahrzeug war zu diesem Zeitpunkt von keinem Rückruf betroffen. Mittlerweile wurden jedoch nahezu sämtliche Mercedes-Modelle wegen des Abgasskandals zurückgerufen.

Die manipulierten Mercedes-Autos erkennen, wenn sie sich auf dem Prüfstand befinden und schalten in diesem Moment in einen umweltfreundlichen Abgasmodus. Dies wird teilweise mit Hilfe einer reduzierten Kühlmittelsolltemperatur erreicht. Diese wird während des behördlichen Abgastests von 100 auf 70 Grad Celsius heruntergefahren, was zu einem geringeren Stickoxid-Ausstoß führt.

Im normalen Straßenbetrieb steigt die Kühlmittelsolltemperatur allerdings auf 100 Grad an und somit auch der Schadstoffausstoß auf ein unerlaubt hohes Niveau. Daher hätten die betroffenen PKW-Modelle eigentlich nie zugelassen werden dürfen. Auch der BGH-Kläger geht davon aus, dass sein Fahrzeug eine Abschalteinrichtung dieser Art enthält. Dies muss das OLG Koblenz nun prüfen und klären, ob sich daraus ein Schadensersatzanspruch ergibt.

Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug erhalten die betroffenen Verbraucher eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen. 

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte  

Goldenstein Rechtsanwälte ist die führende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anwälte des Unternehmens vertreten aktuell über 28.500 Mandanten in der Sache und sind unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.


Ressort: Reise und Verkehr

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