Skip to main content
Regionalportal und Internetzeitung für Pressemeldungen!
Roller fahren unter 18: Mit diesen drei Führerscheinen geht’s
Ab in die Freiheit: Mit dem Roller mobil zu sein, ist auch für Jugendliche möglich. Sie können beispielsweise den Peugeot Pulsion ab 16 Jahren mit der Führerscheinklasse A1 fahren ©Peugeot Motocycles
  • 23. August 2022

Roller fahren unter 18: Mit diesen drei Führerscheinen geht’s

Von Mareike Hengstermann | tts agentur05 GmbH

Rüsselsheim – Mobilität als Zeichen der Freiheit: Einen Führerschein zu machen, ist für junge Menschen häufig der erste Schritt in die Welt der Erwachsenen. Wer nicht bis zum 18. Lebensjahr damit warten möchte, steigt mit einem Mofa oder Roller schön früher in die Welt der motorisierten Zweiräder ein. Jan Breckwoldt, Geschäftsführer von Peugeot Motocycles, weiß: „Um mobil zu sein, ist Volljährigkeit kein Muss. Jugendliche können bereits mit 15 Jahren eine Mofa-Prüfung machen. Und ab 16 Jahren dürfen sie Roller bis zu 125 ccm fahren.“

Anmeldung zum Mofa fahren mit 14 Jahren

Frühester Einstieg in die Welt der motorisierten Zweiräder ist mit 14,5 Jahren. Ab diesem Alter können sich Jugendliche in einer Fahrschule für die Mofa-Prüfbescheinigung anmelden. Diese erlaubt es in Deutschland, Mofas zu fahren, d.h. motorisierte Zweiräder, die eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen Teil mit sechs Doppelstunden à 90 Minuten und einem zweistündigen Praxisteil zusammen. Sie schließt mit einer theoretischen Prüfung aus 20 Fragen ab, ein Praxistest ist nicht nötig. Durch den fehlenden Praxistest unterscheidet sich die Mofa- Fahrbescheinigung auch vom klassischen Führerschein. Frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag kann dann die theoretische Prüfung abgelegt werden, mit dem 15. Lebensjahr tritt die Fahrerlaubnis offiziell in Kraft.

Rollerfahren ab 15 mit der Führerscheinklasse AM

Seit Mitte 2021 ist es in ganz Deutschland ab 15 Jahren möglich, eine Prüfung für die EU-Führerscheinklasse AM abzulegen. Sie gilt deutschlandweit für leichte Roller und Mopeds. Bedingungen für die Fahrerlaubnis: Der Roller übersteigt nicht die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, die Nenndauerleistung beträgt höchstens 4 kW und der Hubraum 50 ccm. Ab dem 16. Geburtstag sind mit dem Führerschein AM auch Fahrten ins Ausland möglich.

Führerscheinklasse A1 ab 16 Jahren für Leichtkrafträder

Die EU-Führerscheinklasse A1 erlaubt es Jugendlichen ab 16 Jahren innerhalb der EU, Leichtkrafträder bis 125 ccm zu fahren. Dabei sind eine Motorleistung von maximal 11 kW und ein Leistungs-Leergewicht-Verhältnis von maximal 0,1 kW pro Kilogramm vorgeschrieben. Innerhalb Europas, aber außerhalb der EU, ist die Fahrt mit dem deutschen Führerschein in Bosnien-Herzegowina, Norwegen, Serbien, der Schweiz, der Türkei und dem Vereinigten Königreich möglich. Eine aktuelle Prüfung auf der Webseite des Auswärtigen Amts oder des ADAC ist empfehlenswert. Außerhalb Europas sollte ein internationaler Führerschein mitgeführt werden, der ab 18 Jahren ausgestellt wird.

Gut zu wissen für Eltern und Fahrneulinge

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigen minderjährige Fahranfängerinnen und -anfänger die Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten. Jan Breckwoldt: „Noch ein Tipp für Eltern, die vielleicht auch Lust haben, einmal wieder auf den Roller zu steigen: Roller fahren ist Personen, die vor dem 1. April 1980 den Pkw-Führerschein (ehemals Klasse 3) erworben haben, auch ohne Motorradführerschein erlaubt bis 125 ccm. Ansonsten gilt: Wer bereits einen Autoführerschein der Klasse B besitzt, verfügt automatisch über eine Mofa-Prüfbescheinigung und die Führerscheinklasse AM.“ 

Die Führerscheinklasse B lässt sich außerdem ab einem Mindestalter von 25 Jahren ohne zusätzlichen Motorrad-Führerschein zur neuen Führerscheinklasse B196 erweitern: Notwendig sind hierfür lediglich eine theoretische und praktische Schulung in einer Fahrschule im Umfang von 13,5 Stunden. Eine Prüfung ist nicht nötig. Nach Abschluss der Schulung kann mit der Teilnahmebescheinigung die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in Klasse B bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle erfolgen. Mit der Eintragung im Führerschein handelt es sich um eine Erweiterung der Klasse B, die nur innerhalb Deutschlands gültig ist – es wird hiermit keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Mit dieser Führerscheinerweiterung dürfen dann Roller mit bis zu 11 kW gefahren werden.

Nach erfolgreichem Fahrzeugkauf sollte zwingend auf einen ausreichenden Versicherungsschutz geachtet werden. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Optional dazu kann eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Detaillierte Informationen hierzu sind bei den Versicherungsgesellschaften erhältlich.


Ressort: Reise und Verkehr

Comments powered by CComment

Weitere Nachrichten