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Wenn hinten und vorne nicht übereinstimmen
Beilage MM 28 Symbolbild Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn_
  • 30. August 2016

Wenn hinten und vorne nicht übereinstimmen

Von Patrick Gantenbein | Grenzwachtkommando Basel

Bei einer Zollkontrolle am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn stellten Schweizer Grenzwächter fest, dass an einem Fahrzeug die angebrachten Kontrollschilder nicht übereinstimmten. Abklärungen des Grenzwachtkorps ergaben, dass beide Schilder im Fahndungscomputer ausgeschrieben waren. Der deutsche Lenker hatte offensichtlich die Autonummern von fremden Fahrzeugen entfernt und sie an seinem eigenen Auto angebracht. Er wurde mit den sichergestellten Kontrollschildern der Kantonspolizei Aargau übergeben.

Rheinfelden: Vor wenigen Tagen führten Schweizer Grenzwächter beim Autobahnübergang Rheinfelden eine Zollkontrolle durch. Dabei stellten sie fest, dass das vordere Kontrollschild nicht mit dem Kennzeichen am Heck des Autos übereinstimmte.

Autonummern von fremden Fahrzeugen angebracht

Auf den Sachverhalt angesprochen sagte der deutsche Lenker, dass er die Kontrollschilder von unterschiedlichen Fahrzeugen entfernt und an seinem eigenen angebracht habe. Abklärungen vor Ort ergaben, dass das Leasingfahrzeug des Lenkers ausser Betrieb gesetzt war. Die zum Fahrzeugausweis gehörenden Kontrollschilder waren bereits beim zuständigen Strassenverkehrsamt deponiert. Für das Fahrzeug bestand somit kein Versicherungsschutz mehr.

Übergabe an Kantonspolizei Aargau

Der Lenker und das Fahrzeug wurden der Kantonspolizei Aargau übergeben. Dem 35-jährigen Deutschen mit Wohnsitz in der Schweiz wurden widerrechtliche Aneignung und missbräuchliche Verwendung von Kontrollschildern, sowie Führen eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz und ohne Fahrzeugausweis zur Last gelegt. Dazu kam die Verwendung einer ungültigen Schweizer Autobahnvignette.


Ressort: Basel

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