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Energieversorger NEW darf fossiles Erdgas nicht als „Ökogas“ bewerben
Energie ©Gerald Kaufmann
  • 21. Juli 2026

Energieversorger NEW darf fossiles Erdgas nicht als „Ökogas“ bewerben

Von Jürgen Resch | DUH

Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klimaklage

Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die irreführende Bewerbung von fossilem Erdgas der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH als „Ökogas“ beendet: Das Landgericht Düsseldorf hat der Klage der DUH stattgegeben (Az. 38 O 97/25) und folgt damit der Argumentation, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über die Umwelt- und Klimawirkungen des konventionellen, klimaschädlichen Erdgases durch die Bezeichnung „öko“ hinweggetäuscht werden.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

„Der Energieversorger NEW hat Verbraucherinnern und Verbraucher dreist getäuscht, indem er fossiles Erdgas realitätsfern als ‚Ökogas‘ beworben hat. Solche Werbung verleitet dazu, auf Gasheizungen zu setzen. Doch Erdgas ist weder ‚öko‘, noch ‚nachhaltig‘ oder ‚umweltfreundlich‘, wie von dem Unternehmen behauptet, sondern absolut klimaschädlich. Da lässt sich auch durch den Ablasshandel mit CO2-Zertifikaten aus dem Ausland nichts schönrechnen. Waldschutzprojekte können keinen langfristigen CO2-Ausgleich garantieren. Ihre Laufzeiten reichen bei Weitem nicht an die Dauer heran, in der das durch Erdgas freigesetzte CO2 die Klimakrise weiter anheizt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Chance haben, klimabewusste Entscheidungen zu treffen. Wirklich klimafreundliche, bezahlbare Lösungen wie die Wärmepumpe gibt es schon heute. Ihr Einsatz wird durch das irreführende, grüne Marketing für fossile Energie von vorgestern massiv verschleppt. Gerade deshalb braucht es unser juristisches Vorgehen wie im Fall des Energieversorgers NEW. Mit unseren erfolgreichen Klimaklagen setzen wir ein wichtiges Zeichen für alle Unternehmen: Mit Greenwashing und irreführenden Umweltversprechen kommt ihr nicht durch!“


Ressort: Energie und Umwelt

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