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Ausnahmegenehmigung zur Nutzung deutschen Luftraums am Schweizer Nationalfeiertag
Viele Flieger
  • 26. Juli 2019

Ausnahmegenehmigung zur Nutzung deutschen Luftraums am Schweizer Nationalfeiertag

Von Marianne Boudard | Landratsamt Waldshut

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Berlin, hat auch dieses Jahr wieder entschieden, dass für den Schweizerischen Nationalfeiertag in der Nacht des 1. August 2019 die in der 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung veröffentlichten Beschränkungen (Sperrzeiten) für An- und Abflüge des Flughafens Zürich hinsichtlich der Nutzung des deutschen Luftraumes ausgesetzt werden. Dies bedeutet, dass in dieser Zeit Anflüge von Norden über das Kreisgebiet zur Landung auf den Pisten 14 und 16 erlaubt sind.

Die Ausnahmegenehmigung habe, so das BMVI weiter, wie in den Jahren zuvor nur Bestand, wenn, wie im Antrag des Schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt ausgeführt, Feuerwerkskörper die sicheren An- und Abflüge auf die anderen Betriebspisten gefährden würden.


Ressort: Waldshut

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